BVA kritisiert TSVG: “Ziele verfehlt – Gesetz kontraproduktiv”
Es soll ein „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ werden, plant Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit. Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands befürchtet, dass das Gesetz beide Ziele verfehlen wird. Im Gegenteil: Es wird zu längeren Wartezeiten führen und die Versorgung der Patienten verschlechtern. Prof. Dr. Bernd Bertram, der erste Vorsitzende des BVA erläutert die wesentlichen Kritikpunkte der Augenärzte.
„Facharztgruppen der grundversorgenden und wohnortnahen Versorgung (z.B. konservativ tätige Augenärzte, Frauenärzte, HNO-Ärzte) müssen mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde anbieten (ohne vorherige Terminvereinbarung)“, sieht das Terminservice und Versorgungsgesetz (TSVG) vor. „Diese Regelung wird die Wartezeiten nicht verkürzen, sondern sie insbesondere für die vielen chronisch Kranken, die in Augenarztpraxen betreut werden, verlängern“, erwartet Prof. Bertram.
Wirtschaftlicher Einsatz der Ressourcen erfordert Planung
Seit vielen Jahren hat sich in augenärztlichen Praxen eine Mischform aus Termin- und offener Sprechstunde bewährt: Patienten mit einem planbaren Untersuchungs- und Behandlungsbedarf erhalten Termine, bei denen dann die für sie erforderlichen Mitarbeiter und Geräte zur Verfügung stehen. Notfälle mit akuten Augenerkrankungen und plötzlich auftretenden Problemen werden auch ohne Termin in dieser Sprechstunde zusätzlich untersucht. Speziell geschulte Mitarbeiter können dafür im Vorgespräch mit den Patienten rasch abklären, wie dringend ein Fall ist und tragen dafür Sorge, dass akute Fälle ohne große Verzögerung untersucht werden.
Für die Untersuchung ihrer Patienten setzen Augenärzte ganz verschiedene, oft hochspezialisierte Geräte ein. Nicht selten sind an den Untersuchungen auch besonders qualifizierte Mitarbeiter beteiligt. Der wirtschaftliche Einsatz dieser Ressourcen erfordert eine sorgfältige Planung. Viele Praxen bieten deswegen Spezialsprechstunden an, in denen diese Untersuchungen möglich sind. Auch für die Untersuchung von Kindern gibt es oft besondere Sprechstunden mit dafür besonders qualifizierten Mitarbeitern.
„Wenn Augenarztpraxen nun fünf Stunden pro Woche eine offene Sprechstunde anbieten müssen, stellt das einen erheblichen Eingriff in die Praxisorganisation dar“, kritisiert Prof. Dr. Bernd Bertram. Die überwiegende Zahl der Augenärzte bietet ohnehin schon weit mehr als die künftig vorgeschriebenen 25 Stunden pro Woche an, in denen die Praxis Sprechstunden abhält. Eine Ausweitung der Sprechstundenzeiten ist daher nicht möglich. Die neue, offene Sprechstunde geht dann zu Lasten der Terminsprechstunde. In einer offenen Sprechstunde lässt sich aber nicht garantieren, dass für jeden Patienten genau der spezialisierte Ansprechpartner oder das in seinem Fall benötigte Untersuchungsgerät verfügbar ist. Oft muss deshalb doch wieder ein Termin verabredet werden und der Patient ist vergebens gekommen. Für die planbaren Termine wiederum stehen pro Woche nun fünf Stunden weniger zur Verfügung, so dass sich die Wartezeiten auf einen Termin für die Patienten verlängern.
Besonders unsinnig ist die finanzielle Förderung der Betreuung von sogenannten Neupatienten, das heißt Patienten, die seit mindestens vier Jahren nicht mehr in dieser Augenarztpraxis waren. Dies sind meist Patienten mit einfachen Augenentzündungen, mit Fremdkörpern im Auge oder Patienten, die zum Ausschluss von Augenkrankheiten kommen. Warum es dafür bevorzugt Termine und eine spezielle finanzielle Förderung geben soll zu Lasten der Menschen mit schweren Augenkrankheiten, die eine aufwendigere Versorgung benötigen, ist nicht nachvollziehbar. Nach Meinung des BVA sollte es genau umgekehrt sein: Die aufwendigere Versorgung schwerer Augenkrankheiten sollte besser bezahlt werden.
BVA lehnt die Spaltung des Fachs ab
Ein weiterer Kritikpunkt richtet sich gegen die Absicht des TSVG, dass Augenärzte in rein konservativ tätige Augenärzte und operativ tätige Augenärzte aufgeteilt werden sollen. „Der BVA lehnt diese Unterteilung strikt ab“, betont Prof. Bertram. Mehr als 90 Prozent der Augenärzte, die auch operieren, verbringen einen Großteil ihrer Arbeitszeit in der nicht-operativen Grundversorgung der Patienten. Und die Mehrzahl der nicht-operierenden Augenärzte arbeitet mit einem oder mehreren Operateuren in Gemeinschaftspraxen oder medizinischen Versorgungszentren zusammen. Laut TSVG darf künftig der „Operateur“ frei wählen, wie er die Sprechstunde gestaltet, der „Nicht-Operateur“ muss eine offene Sprechstunde anbieten.
Schließlich kritisiert Bertram den Plan, Termine vermehrt ohne direkte Abklärung mit der Praxis über die Terminservicestellen, über Krankenkassen oder eine App zu vergeben. Wichtige Informationen für den Patienten und die Praxis können dann nicht ausgetauscht werden. Der Patient weiß dann vielleicht nicht, dass er zu bestimmten Untersuchungen nicht selbst mit dem Auto anreisen darf, weil die Pupille medikamentös weitgestellt werden muss und er für einige Stunden nicht scharf sehen kann. Kommt er nun doch mit dem Auto, dann kann die Untersuchung nicht ausgeführt werden und es muss ein neuer Termin vereinbart werden. Und nur im direkten Gespräch mit dem geschulten Personal der Praxis lässt sich klären, ob eine Untersuchung noch am selben Tag dringend notwendig ist oder ob ein Termin in einer oder zwei Wochen ausreicht.
„Das TSVG wird weder eine bessere Versorgung möglich machen, noch wird es erreichen, dass Patienten rascher einen Termin bekommen“, erwartet Prof. Bertram. Damit die augenmedizinische Versorgung angesichts eines steigenden Bedarfs flächendeckend verbessert werden kann, gilt es, die vertragsärztliche Tätigkeit von bürokratischem Ballast zu befreien und die Arbeit in der Augenarztpraxis für Ärztinnen und Ärzte attraktiv zu machen.
Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA),
http://www.augeninfo.de