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Kongress AAD 2009

Interview mit Prof. Dr. Bernd Bertram
„Augenheilkunde im Spannungsfeld zwischen notwendiger und optimaler Versorgung“ lautet das Thema der diesjährigen Augenärztlichen Akademie (AAD), die als gemeinsame Fortbildungsveranstaltung von BVA und DOG vom 10. bis 14. März ihr zehnjähriges Jubiläum im Congress Center Düsseldorf feiert. DER AUGENSPIEGEL sprach mit dem 1. BVA-Vorsitzenden Prof. Dr. Bernd Bertram über Themen und Herausforderungen.

Bild DER AUGENSPIEGEL:
10 Jahre AAD – Sind besondere Feierlichkeiten geplant oder überschatten die berufspolitischen Entwicklungen die Freude an dem gemeinsam Erreichten?

Prof. Dr. Bernd Bertram:
Die berufspolitischen Entwicklungen und die wissenschaftlichen Innovationen prägen die aktuelle Situation der Augenärzte. Trotzdem sollte die zehnte AAD in Düsseldorf auch ein Grund zum Feiern sein. Die Kongressteilnehmer sind zum AAD-Festabend am Freitag, den 13. März, herzlich eingeladen. Der Festabend wird in diesem Jahr wegen des zehnjährigen Jubiläums in einem besonderen Ambiente stattfinden und zwar im Meilenwerk Düsseldorf, einem denkmalgeschützten ehemaligen Ringlokschuppen mit nun integrierter Oldtimerausstellung. Dieser gemeinsame Abend stellt wie immer eine gute Gelegenheit dar, Kolleginnen und Kollegen aus anderen Regionen kennen zu lernen und in einen intensiven – auch berufspolitischen – Austausch zu kommen. Eine Anmeldung für den Festabend ist unbedingt erforderlich.

DER AUGENSPIEGEL:
Das Spannungsfeld zwischen notwendiger und optimaler Versorgung steht im Mittelpunkt der diesjährigen AAD-Tagung: Wie ist das medizinisch Notwendige zu definieren?

Prof. Dr. Bernd Bertram:
Der Begriff „notwendig“ ist einer der vier Kernbegriffe des SBG V in der Definition, was zum Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung gehört: Wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig. Die Kluft zwischen dem, was Augenärzte ihren Patienten an medizinischer Versorgung anbieten können und dem, was gesundheitspolitisch als notwendig definiert wird, wurde in den letzten Jahren immer größer. Schon seit mehr als zehn Jahren sind in der augen­ärztlichen Versorgung so gut wie keine neuen Leistungen mehr in den Katalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen worden – abgesehen von innovativen Medikamenten. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und der Gemeinsame Bundesausschuss haben die Hürden für neue Leistungen so hoch angesetzt, dass neuartige diagnostische Verfahren sie nicht erfüllen können. Der Arzt befindet sich deswegen in dem Dilemma, diese Leistung dem Patienten entweder als Selbstzahlerleistung (Individuelle Gesundheitsleistung) anzubieten oder sie ihm vorzuenthalten.

DER AUGENSPIEGEL:
Wird eine optimale Versorgung zukünftig immer mehr vom Geldbeutel des Patienten abhängen?

Prof. Dr. Bernd Bertram:
Die Augenheilkunde ist ein sehr innovatives Fach mit vielen neuen diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten, sodass hier besonders viele medizinisch erforderliche Leistungen nicht von den Kassen bezahlt werden. Dies wird sich in Zukunft fortsetzen. Es wird zwar auch einzelne augenärztliche Leistungen geben, die durch den Fortschritt nicht mehr erforderlich sein werden, aber der rasante Fortschritt wird die Augenheilkunde in der Zukunft deutlich teurer machen. Ob die Politik dies dann, um die Kassenbeiträge niedrig zu halten, weiter in den Bereich der Selbstzahlermedizin platziert, muss man abwarten. Allerdings erwarte ich, dass mittelfristig zumindest ein Teil der Innovationen in die GKV aufgenommen werden wird. Davon unabhängig wird voraussichtlich die Waage zwischen einer Basisversorgung in der GKV und einer optimalen Versorgung über IGeL voraussichtlich mehr in Richtung IGeL neigen.

DER AUGENSPIEGEL:
Lebensqualität etabliert sich langsam als ein neues Kriterium bei der Beurteilung einer Therapie. Welche Relevanz hat das in der Augenheilkunde?

Prof. Dr. Bernd Bertram:
Das wird in der Zukunft deutlich mehr Bedeutung gewinnen. Berufspolitisch erwarte ich dadurch für uns Augenärzte Vorteile. Obwohl es in der Augenheilkunde fast nie um Leben und Tod geht, ist dem guten Sehen von den meisten Mitbürgern ein sehr hoher Stellenwert zugeteilt, was sich auch in ziemlich hohen QUALY-Faktoren äußert. Wenn die Gelder im Gesundheitswesen nach dem Stellenwert bei den Lebensqualitätsfaktoren verteilt würden, bekäme die Augenheilkunde eine deutlich bessere Honorierung.

DER AUGENSPIEGEL:
Welches Thema steht zur Diskussion anlässlich des Berufspolitischen Gesprächs und wer wird zur Diskussion geladen?

Prof. Dr. Bernd Bertram:
Geplant ist das Thema „Augenheilkunde im Spannungsfeld zwischen notwendiger und optimaler Versorgung – Die Parteien zur Bundestagswahl“. Eingeladen haben wir die Gesundheitspolitischen Sprecher der Parteien. Da bisher nur die FDP zugesagt hat, müssen wir eventuell umdisponieren. Ich hoffe, dass diese Veranstaltung am AAD-Freitag um 18 Uhr wieder so interessant wird wie 2008, als wir mit Dr. Köhler nicht nur als erster Berufsverband das Fünf-Ebenen-Modell der KBV, sondern auch die sich ständig weiter verschlechternde Honorarsituation der nicht-operativen Augenheilkunde diskutieren konnten. Wir hatten schon damals diesen Schwerpunkt in der Veranstaltung gesetzt, um die KBV für dieses Problem zu sensibilisieren und das drohende RLV-Desaster 2009 abzuwenden. Leider ist uns dies auch mit weiteren Aktivitäten bisher nicht gelungen.

DER AUGENSPIEGEL:
Sind mit der Bundestagswahl wesentliche Änderungen der Situation zum Beispiel in der Honorarpolitik zu erwarten?

Prof. Dr. Bernd Bertram:
Wie nach jeder der letzten Bundestagswahlen droht kurzfristig und eventuell schon zum 1.1.2010 ein neues Spargesetz für das Gesundheitswesen. Dabei dürften je nach Ausgang der Bundestagswahl in diesen Bereichen unterschiedliche Weichenstellungen erfolgen: 1. Es gibt starke Tendenzen in Parteien, die private Krankenversicherung als Vollversicherung abzuschaffen. Dies würde für viele nicht-operative Augenarztpraxen in den alten Bundesländern das Ende bedeuten, wenn nicht gleichzeitig die RLV-Honorare deutlich angehoben werden. 2. Die Förderung von MVZ von externen Kapitalgebern und Krankenhäusern und die Benachteiligung von freiberuflichen Niedergelassenen werden je nach Ausgang der Wahl forciert oder vermindert. 3. Die ärztlichen Honorare werden zwar von allen möglichen Regierungsparteien begrenzt werden, aber hier wird das Ausmaß je nach Regierungsparteien unterschiedlich sein. 4. Der Einfluss des BMG und die Stellung der Selbstverwaltung werden je nach Wahlausgang mehr oder weniger stark sein.

DER AUGENSPIEGEL:
Wird es als Reaktion auf die aktuellen Regelleistungsvolumina zu Leis­tungseinbußen oder sogar zu einer Unterversorgung kommen?

Prof. Dr. Bernd Bertram:
Schon bisher war in fast allen KVen die Honorarverteilung so geregelt, dass viele augenärztliche Leistungen nicht bezahlt wurden. Trotzdem wurden diese Leistungen weiter erbracht, weil die Kollegen ihre Patienten gut betreuen wollen. Jetzt wird die Situation noch offensichtlicher mit den RLV, weil vor allem in den großen Bundesländern die augenärztlichen RLV so niedrig sind, dass gerade mal die Grundpauschale und vereinzelte Sonderleistungen bezahlt werden. Noch nicht einmal die Fundusuntersuchungen in Mydriasis oder die Perimetrie werden bei allen zwingend erforderlichen Fällen bezahlt, ganz zu schweigen von weiteren Sonderleistungen. Die Kollegen werden nochmals intensiv prüfen müssen, ob sie nicht doch noch weitere Leistungen IGeLn müssen. Letztlich werden sie bei den anderen Leistungen entweder so weiter machen müssen wie bisher oder sie fahren ihre Praxis wegen sinkender Fallzahl von Jahr zu Jahr weiter herunter. Wenn alle Augenärzte die Zahl der abgerechneten Punkte reduzieren, sinkt das Augenarzt-RLV zugunsten höherer RLV anderer Fachgruppen. Dieses perfide System mit viel zu geringen RLV-Honorierungen und einer Hamsterrad-Induktion mit vielen unbezahlten Leistungen lehnen wir strikt ab und müssen es permanent und lautstark an den Pranger stellen! Auch die unerträgliche Situation, Leistungen unbezahlt beziehungsweise zu einem lächerlichen Restpunktwert erbringen zu müssen und bei Nichterbringung einen Kunstfehlerprozess zu riskieren oder bei Angebot als Selbstzahlerleistung im Disziplinarverfahren die Zulassung zu verlieren, müssen wir lautstark bekämpfen. Der § 87b Absatz 2 legt fest: „Zur Verhinderung einer übermäßigen Ausdehnung der Tätigkeit des Arztes und der Arztpraxis sind arzt- und praxisbezogene Regelleistungsvolumina festzulegen.“ Ein Kommentar dazu ist bei der geringen Höhe im ersten Quartal 2009 überflüssig.

DER AUGENSPIEGEL:
Auch die ambulanten Operateure müssen Einbußen hinnehmen. Wie wird sich die Situation hier entwickeln?

Prof. Dr. Bernd Bertram:
Auch auf diesem Thema gibt es natürlich Aktivitäten. Eine gute Möglichkeit sind Verträge außerhalb der üblichen KV-Honorierung, so wie sie in einigen Bundesländern bestehen. Dies müssen wir auf Landesebene forcieren. Allerdings muss unabhängig davon auch der Punktwert für das gesamte Kapitel 31 erhöht werden. Der jetzt meist gezahlte Punktwert, der einem Punktwert von 4,04 Cent in 2008 entspricht und damit auch über 20 Prozent unter dem kalkulierten Punktwert von 5,11 Cent liegt, ist für die OP und für die Nachbehandlung viel zu niedrig. Ein weiterer kleiner und schwacher Trost ist hier im Vergleich zu den RLV-Honoraren nur, dass die Leistungsmenge nicht begrenzt ist.

DER AUGENSPIEGEL:
Sind jetzt Aktionen seitens der Fachgruppe sinnvoll, um eine Verbesserung der Honorarsituation zu erreichen?

Prof. Dr. Bernd Bertram:
Wie in drei BVA-Rundmails und in der aktuellen Ausgabe des „Augenarzt“ beschrieben, muss jeder einzelne Augenarzt seinen Protest gegen die viel zu niedrigen RLV-Honorare äußern und zwar vor allem gegenüber KBV, KV, Krankenkassen und Politik. Der BVA-Bundesvorstand hat mit den Landesvorsitzenden folgende Argumentation in den Mittelpunkt gestellt: „Wir wollen unsere Patienten qualitativ hochwertig versorgen, aber das neue Honorarsystem 2009, geschaffen von Politik, KBV und Kassen, bezahlt nur in zu geringem Ausmaß die Grundleistungen, weitere Abklärung (Sonderleistungen) sind damit nicht mehr möglich.“ Wenn dieser Protest alleine nicht ausreicht, müssen gezielte Protestaktionen folgen. Dazu ist allerdings eine große Beteiligung der Kollegen erforderlich. Die meisten zunächst geplanten Aktivitäten kamen nicht zustande, da die KVen Nachbesserungen ankündigten, einige Kollegen noch nicht bereit sind, sich an Protestmaßnahmen zu beteiligen, die ihrer Praxis und ihrem Einkommen schaden, oder weil diese aus juristischen Gründen nicht durchführbar waren. Trotzdem müssen wir, wenn in den nächsten Wochen keine deutlichen und mittel- bis langfristigen Verbesserungen bei den RLV erfolgen, zu stärkeren Protestmaßnahmen greifen. Hierbei sind auch Verbesserungen für die Augenärzte im Vergleich zu anderen Fachgruppen unbedingt erforderlich, da wir durch die hohe Pauschalierung besonders schlecht honoriert werden.
Herr Professor Bertram, vielen Dank für das Gespräch!

Das Interview führte Ulrike Lüdtke.
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