Therapeutisches Vorgehen bei Verätzungen

Zur Notfallbehandlung von Haut und Augen
Unfälle beim Umgang mit chemischen Substanzen stellen ein großes Problem in der Notfallmedizin dar. Entscheiden in der Behandlung von Haut- und Augenverätzungen sind der rasche Einsatz und einen hohe Effektivität der zur Neutralisation eingesetzten Substanzen. Dr. Hans-Walter Roth beschreibt neuere praktische Erfahrungen im Notfalleinsatz bei Haut- und Augenverätzungen.

Nach wie vor sind Unfälle beim Umgang mit chemischen Substanzen ein großes Problem in der Notfallmedizin. Nur selten ist das auslösende Agens bekannt, nur in wenigen Fällen kann schon am Unfallort eine sichere Aussage darüber erfolgen, wie viel an chemischen Material von welchem toxischen Potential wie lange Zeit auf das Gewebe eingewirkt hat. Auch Temperatur, Druck und Löslichkeit des schädigenden Agens spielen eine entscheidende Rolle dabei, ob die verursachten Schäden reversibel sind oder nicht. Letztlich entscheidend aber bleiben in der Notfallbehandlung von Verätzungen von Haut und Augen der rasche Einsatz und eine hohe Effektivität der zur Neutralisation eingesetzten Substanzen.

Die auslösenden chemischen Agenzien sind dabei vielfältig, inzwischen sind über 300.000 einzelne Substanzen aus Industrie und Umwelt bei den Berufsgenossenschaften beziehungsweise den Rettungsdiensten aufgelistet, die unabhängig von ihrem Aggregatzustand als Gase, Flüssigkeiten oder feste Körper das Auge direkt oder indirekt schädigen können. Dabei spielt es letztlich keine allzu große Rolle, von welcher chemischer Konfiguration sie im einzelnen sind, das Ausmaß des Schadensereignisses und sein Verlauf wird erfahrungsgemäß primär vom Gehalt von OH-minus- beziehungsweise H-plus-Ionen, also dem pH-Wert des auslösenden Agens bestimmt. Das heißt, dass jede Therapie einer Verätzung darauf gerichtet sein muss, so rasch wie möglich den physiologischen pH-Wert des betroffenen Gewebes wieder herzustellen.

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Hautverätzung durch Natronlauge in Bäckereibetrieb. Superinfektion mit
Staphylokokkus 24 Stunden nach Unfallereignis.

Mehr dazu im AUGENSPIEGEL 12-2007.

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