Keratokonjunktivitis epidemica (KCE)
Epidemiologische Daten des Robert-Koch-Institutes (RKI) belegen eine Reihe auch aktuell aufgetretener endemischer Ausbrüche der adenovirusassoziierten Keratokonjunktivitis epidemica (KCE). Beispielsweise kam es 2012 ausgehend von rund 200 Erkrankten an einer Augenklinik im Ruhrgebiet zu einer größeren Endemie. Zugleich erfolgte laut RKI trotz Meldepflicht der KCE nur eine sehr verhaltene Information über Infektionsketten durch Augenärzte an die ¬zuständigen Gesundheitsämter, was grundsätzlich einer Ausbreitung Vorschub leistet und auf eine sehr hohe Dunkelziffer schließen lässt. Adenovirusinfektionen des Auges bleiben eine Herausforderung bezüglich frühzeitiger Diagnostik, präventiver Maßnahmen und eventuell langfristiger Betreuung schwer betroffener Patienten. Prof. Uwe Pleyer und Dominika Rachwalik (Berlin) stellen die aktuellen Kenntnisse zur KCE sowie die klinisch relevanten Konsequenzen dar.
Adenoviren gehören zur Familie der Adenoviridae, die neben Menschen auch Säugetiere, Vögel und Reptilien befallen. Zur Gruppe der humanpathogenen Adenoviren (HAdV) zählen derzeit 67 HAdV-Typen, die in sieben Gruppen (A bis G) eingeteilt werden. Die humanpathogenen Stämme, die zur Augenbeteiligung führen, sind wirts- und organspezifisch und nicht bei Tieren anzutreffen. Eine Reihe außergewöhnlicher Eigenschaften erklären die Bedeutung des HAd-Virus und die hohe Prävalenz und Inzidenz damit assoziierter Erkrankungen. Sie weisen eine hohe Stabilität gegenüber chemischen und physikalischen Einwirkungen aus und können extremen pH-Werten standhalten. Übliche Hygienemaßnahmen wie die Desinfektion in Schwimmbädern sind wenig wirksam und erklären, dass zwischen 11 bis 20 Prozent der Wasserproben positiv auf Adenoviren sind. Ihre Überlebensfähigkeit auf unterschiedlichen Materialien ist außerordentlich lang (zum Beispiel auf Kunststoffen etwa 35 Tage, auf Metall etwa 50 Tage). Ohne Verlust ihrer Virulenz können sie unter Umständen über Wochen infektiös bleiben.
Mehr dazu im AUGENSPIEGEL März 2015.