Hygieneauflagen in der KL-Praxis

Hygienebestimmungen und -anforderungen sind Teil des Qualitätsmanagements (QM), dessen Einführung in Arztpraxen durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) von 2004 verbindlich vorgeschrieben wurde. Die Richtlinien dazu wurden durch den gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) zum 1. Februar 2006 erlassen und müssen bis 2009 umgesetzt werden. Kontrollinstanzen dafür sind die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder. Dr. Wolfgang Werner fasst die Hygieneauflagen in der Kontaktlinsenpraxis zusammen.

Hygiene ist in erster Linie ein Problem für operativ tätige Praxen, sie spielt aber auch in der konservativen Praxis eine wichtige Rolle. Die von den Landesgesundheitsämtern schon seit einigen Jahren begonnenen flächendeckenden und kostenpflichtigen Praxisbegehungen betreffen alle Praxen und speziell den „hygienischen Teil“ unserer Tätigkeit. Der Bereich Kontaktlinse ist nur ein Teil des Qualitätsmanagements der Gesamtpraxis. In diesem Teil spielt aber die Hygiene eine große Rolle. Wir haben aber auf der anderen Seite den Vorteil, dass vieles hier schon seit Jahren gesetzlich geregelt ist. Wer bisher schon gesetzeskonform gearbeitet hat, hat es jetzt leicht. Wer dies bisher mangels Zwang durch Kontrolle versäumt hat, auf den kommt jetzt Arbeit zu.

Welche gesetzlichen Regelungen sind dies?

1. Das Medizinproduktegesetz (MPG)
Es ist seit 1998 europäisches Recht. Durch das MPG wurde die CE-Kennzeichnung für alle Produkte eingeführt, die in Europa vertrieben werden sollen. Es soll die Verfolgung eines Produkts, in unserem Fall einer Kontaktlinse, vom Hersteller bis zum Endverbraucher ermöglichen, dient also dem Schutz der Patienten beziehungsweise Verbraucher. Das Gesetz betrifft vorrangig die Hersteller. Unsere Aufgabe besteht darin, das Produkt Kontaktlinse vom Eingang in die Praxis bis zum Verlassen zu dokumentieren. Das heißt wir müssen eine Eingangskontrolle und eine Ausgangskontrolle durchführen. Im Falle einer Infektion können wir nur so nachweisen, dass diese nicht durch unsachgemäße Hygiene oder Handhabung in der Praxis entstanden ist.

2. Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)
Sie gibt es seit 2002. Sie fordert ein Bestandsverzeichnis aller Medizinprodukte. Gemeint sind damit nicht Nachbenetzungstropfen, sondern alle Medizingeräte, mit denen Patienten in Berührung kommen. Sie schreibt ferner die Dokumentation von Reinigungs- und Dokumentationsverfahren vor, also einen Hygieneplan und die Dokumentation der Pflege von Anpasssätzen und einzelnen Anpasslinsen. Daneben wird auch die Darstellung von Verantwortlichkeiten (Organigramm, Arbeitsanweisungen) verlangt, alles Punkte, die jetzt für das QM erneut von Bedeutung sind.

3. Das Infektionsschutzgesetz (IFSG)
Es regelt seit 2000 alle hygienerelevanten Abläufe. Dazu gehören_ OP-Bereiche, Praxisinstrumente, Applanationsköpfe und im _Bereich Kontaktlinsen die Pflege der Anpasssätze und die Reinigung und Desinfektion einzelner Anpasslinsen. Also auch die Forderung nach einem Hygieneplan und nach Dokumentation von Hygieneschritten. Informationen über diese Gesetze sind über http://www.bundesregierung.de zu erhalten. Dort können die Gesetzestexte eingesehen oder heruntergeladen werden.

Wie kann ein Hygieneplan Kontaktlinsen aussehen? Am einfachsten ist in eine klare Strukturierung in vier Teile:

1. Allgemeine Hinweise:
| Kontaktlinsen nicht verwechseln
| Hände immer waschen vor dem Anfassen einer KL
| Behälter immer mitreinigen
| Zubehör wie Gummisauger und Ablageschälchen reinigen

2. Hygiene der Anpasssätze:
| Desinfektionszyklus monatlich, mindestens alle drei Monate
| Sätze getrennt reinigen und beschriften
| Dokumentation im Hygienebuch – wer hat wann,
was und womit gemacht?

3. Hygiene einzelner Anpasslinsen:
| Vor jedem Gebrauch abspülen, Materialkontrolle
| Nach jedem Gebrauch abspülen
| Reinigung und Desinfektion
| Dokumentation im Hygienebuch

4. Praktisches Vorgehen:
| KL abspülen mit physiologischer Kochsalzlösung
| Reinigung mit geeignetem Handreiniger
| Desinfektion mit geeignetem Desinfektionssystem
| Aufbewahrung in desinfizierender bzw. Kombilösung
| Formstabil und flexibel getrennt aufführen
| Verwendete Mittel benennen

Es ist sinnvoll, den Hygieneplan Kontaktlinsen im Rahmen des Qualitätsmanagements getrennt vom ebenfalls geforderten Hygieneplan der Gesamtpraxis zu erstellen.

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