Häusliches Arbeitszimmer

Aufwendungen rückwirkend wieder begrenzt steuerlich abzugsfähig
Die steuerliche Anerkennung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer führen häufig zu Streitigkeiten mit dem Finanzamt. Unzählige Urteile des obersten Finanzgerichts zu diesem Themenbereich sind ergangen. Dipl.-Volkswirt Dr. Hans L. Dornbusch (Sankt Augustin) erläutert anhand von Beispielen, welche Kriterien für die steuerliche Berücksichtigung zu beachten sind.

Mehr dazu im AUGENSPIEGEL 01/2012.

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