Gefährdet der Laser die EBM-Katarakt-Vergütung?

Das Ende der Leistungspflicht eines Kostenträgers schließt die Entscheidung des Patienten für eine Behandlung jenseits des Erstattungshorizontes des Kostenträgers nicht aus. Denn die Vertragsfreiheit des Patienten transzendiert den durch den Gesetzgeber für alle Versicherten eines Kostenträgers geschaffenen regulatorischen Rahmen. RA Michael Zach (Mönchengladbach) erörtert, ob und wie eine LCS-Behandlung (Laser-Cataract Surgery) bei einem gesetzlich krankenversicherten Patienten vereinbart werden kann und welche Auswirkungen dies auf die gesetzliche Pflicht zur Tragung der Kosten innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Erstattungsrahmens haben kann.

Der Leistungsumfang und die Eintrittspflicht eines Kostenträgers bedürfen aus Gründen der Kostenkontrolle der Eingrenzung und Beschreibung.

Mehr dazu im AUGENSPIEGEL Juni 2022.

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