Entlassung von Priv.-Doz. M. Jähne in Aue nicht rechtens

Wie das Zwickauer Amtsgericht entschied, ist die Entlassung des langjährigen Chefarztes der Augenklinik im Helios Klinikum Aue, Priv.-Doz. Dr. Manfred Jähne, rechtswidrig.

Bild Jähne hatte Ende Februar die fristlose Kündigung erhalten, nachdem er in einer E-Mail an die Chefärzte des Auer Klinikums den Personalabbau und die Umstrukturierungen der Klinikleitung kritisiert hatte.

In dem Kündigungsschutzverfahren erklärte das Arbeitsgericht Zwickau nun mit Verweis auf das Recht der freien Meinungsäußerung die fristlose Kündigung für ungerechtfertigt und entschied, dass Jähne unter rückwirkender Gehaltszahlung als Chefarzt weiter zu beschäftigen sei.

Heilios kündigte an, in Berufung zu gehen. Die Chefarztstelle der Augenklinik Aue war zum 1. September mit Priv.-Doz. Dr. Leon Kohen neu besetzt worden.

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