Brillen jetzt auch direkt vom Augenarzt

Für Brillenträger könnte in Zukunft alles einfacher werden: Mit einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichtes Celle (Aktenzeichen 13 U 118/06) ist die Abgabe von Brillen in der Augenarztpraxis zulässig.

„Dem Patienten wird damit die Möglichkeit gegeben, seine neue Brille direkt beim Augenarzt zu bekommen. Der Versorgungsweg ist so um ein Vielfaches kürzer als vorher“, so Dr. Uwe Kraffel, Erster Vorsitzender des Berufsverbandes der Augenärzte e.V. (BVA) zu der Entscheidung. Für den Patienten heißt das konkret: Alles aus einer Hand. Der Augenarzt ermittelt – wie bisher – die für die Gläser erforderlichen Korrektionswerte. Nun aber kann sich der Patient künftig auch die Fassung direkt in der Augenarztpraxis aussuchen. Die neue Brille wird dann nach den Vorgaben des Augenarztes von einem Augenoptikerfachbetrieb angefertigt, die Anpassung erfolgt jedoch in der augenärztlichen Praxis.

Mit dieser zusätzlichen Alternative des Brillenerwerbs entfällt für den Patienten die Notwendigkeit, für eine Brillenanfertigung stets zum Augenoptiker gehen zu müssen. Die Entscheidung lehnt sich an die Rechtssprechung des BGH (Entscheidung vom 15.11.2001 Aktenzeichen I ZR 275/99 und vom 29.7.2000 Aktenzeichen I ZR 59/98) zur Abgabe von Hörgeräten durch die HNO-Ärzte, die gleichermaßen berechtigt sind, Hörgeräte anzupassen und abzugeben. „Wir freuen uns in erster Linie für unsere Patienten, denn sie brauchen mit dieser neuen Möglichkeit nur noch eine Stelle anzulaufen, um ihre Brille zu erhalten. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Augenarzt bei der Bestimmung der Fehlsichtigkeit gleich weitere Messungen vornehmen kann, deren Ergebnisse Aufschluss über den Gesundheitszustand der Augen geben“, erklärt Dr. Kraffel. Bei einer Erkrankungen des Auges kann er dann gegebenenfalls sofort geeignete Therapiemaßnahmen ergreifen.

Autor: Berufsverband der Augenärzte (BVA)
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