Behandlung von Lidtumoren nach Einführung des KKRBB
Meldepflicht beim Klinischen Krebsregister Berlin-Brandenburg
Seit 2016 müssen alle Patienten mit Krebserkrankungen nicht nur beim epidemiologischen Krebsregister, sondern von den behandelnden Ärzten aus den entsprechenden Bundesländern auch beim Klinischen Krebsregister Berlin-Brandenburg (KKRBB) gemeldet werden. Für den Ophthalmologen gilt die folgende Regelung: Alle nicht-melanotischen Hauttumoren und ihre Frühstadien (inklusive Basaliome) müssen dem Gemeinsamen (epidemiologischen) Krebsregister (GKR) gemeldet werden. Für alle anderen Krebsarten ist das KKRBB der ausschließliche Ansprechpartner. Dobrin Kolarov, Simon Jurkiewicz und Priv.-Doz. Dr. Christopher Wirbelauer (Augenklinik Berlin-Marzahn) erläutern die aufgrund der Meldepflicht erfassten Daten aus eigener Klinik, die einer Analyse unterzogen wurden.
Mehr dazu im AUGENSPIEGEL Mai 2019.