Neuer Vertrag zur augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern
Die medizinische Versorgung von Kleinkindern wird mit einer augenärztlichen Untersuchung zur Früherkennung von Sehschwächen verbessert, teilen die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein und die Techniker Krankenkasse (TK) mit. Das neue Angebot umfasst unter anderem eine Sehschärfenmessung und eine Refraktionsbestimmung. Nutzen können den Augen-Check alle bei der TK versicherten Kinder vom 31. bis zum 42. Lebensmonat sowie Kinder von sechs bis zwölf Monaten, die zu einer Risikogruppe gehören, weil beispielsweise Eltern oder Geschwister schielen. Da es einen vergleichbaren Vertrag in Westfalen-Lippe bereits seit vergangenem Jahr gibt, profitieren jetzt Kinder in ganz Nordrhein-Westfalen von der Früherkennung etwaiger Schäden bei der Entwicklung ihrer Sehfähigkeit, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von KV Nordrhein und TK.

