Neuer Vertrag zur augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern
Die medizinische Versorgung von Kleinkindern wird mit einer augenärztlichen Untersuchung zur Früherkennung von Sehschwächen verbessert, teilen die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein und die Techniker Krankenkasse (TK) mit. Das neue Angebot umfasst unter anderem eine Sehschärfenmessung und eine Refraktionsbestimmung. Nutzen können den Augen-Check alle bei der TK versicherten Kinder vom 31. bis zum 42. Lebensmonat sowie Kinder von sechs bis zwölf Monaten, die zu einer Risikogruppe gehören, weil beispielsweise Eltern oder Geschwister schielen. Da es einen vergleichbaren Vertrag in Westfalen-Lippe bereits seit vergangenem Jahr gibt, profitieren jetzt Kinder in ganz Nordrhein-Westfalen von der Früherkennung etwaiger Schäden bei der Entwicklung ihrer Sehfähigkeit, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von KV Nordrhein und TK.
„Wir freuen uns, dass wir gemeinsam mit der TK einen großen Schritt nach vorne bei der Versorgung der Kinder in Nordrhein machen“, sagt Dr. med. Peter Potthoff, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Unsere niedergelassenen Augenärzte können mit der Untersuchung dafür sorgen, dass mögliche Schäden bei der Entwicklung der Sehfähigkeit, etwa die im frühen Kindesalter entstehende Amblyopie, ohne Folgen bleiben und sich die Sehkraft der Augen normal entwickeln kann.“ Auch Günter van Aalst, Leiter der TK-Landesvertretung NRW, begrüßt, dass mit dem neuen Angebot eine Vorsorgelücke geschlossen wird. „Wir ergänzen den gesetzlichen Leistungskatalog an einer für die gesunde Entwicklung der Kinder besonders zentralen Stelle. Da Sehminderungen, die oft weder den Eltern noch den Kindern auffallen, später kaum oder gar nicht mehr behoben werden können, ist die Früherkennung entscheidend.“
Teilnahmeberechtigt an dem neuen Vertrag sind alle zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Augenärzte aus dem Bereich Nordrhein – eine gesonderte Teilnahmeerklärung ist nicht erforderlich. Die Vorsorgeuntersuchung wird dem behandelnden Augenarzt mit 40 Euro zusätzlich vergütet. Ein weiterer Pluspunkt sei: Die TK-versicherten Kinder würden einen Untersuchungstermin innerhalb von sieben Werktagen erhalten.
Quelle:
Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein
http://www.kvno.de