Augenärztliche Behandlungsfehler

Bestandsaufnahme und Einzelfehleranalyse aus den Jahren 2011 bis 2015
Ein probates Mittel zur Steigerung der Qualität augenärztlicher Arbeit ist auch die Analyse derjenigen Behandlungsfehler, die bei der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler der Ärztekammer Nordrhein anhängig geworden sind. Generelle Empfehlungen können aus den wenigen Einzelkasuistiken zwar nicht abgeleitet werden, aber jeder individuelle Fehler bietet ein Lernpotential. Dr. med. Georg Niepel (Augenärztliche Praxis, Stolberg) und Dr. med. Beate Weber (Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler der Ärztekammer Nordrhein, Düsseldorf) fassen die Behandlungsfehlerstatistik aus fünf Jahren zusammen und analysieren operative Einzelfehler.

In den fünf Jahren 2011 bis 2015 wurden insgesamt 7.902 Fälle aus allen medizinischen Fachgebieten in Nordrhein begutachtet, davon fielen in das Fach Augenheilkunde 269 Fälle, ein Anteil von 3,4 Prozent. In 58 Fällen wurde ein augenärztlicher Behandlungsfehler bejaht, dies ist eine Quote von 21,6 Prozent. Diese Quote ist im Vergleich zu 1999 bis 2007 (20,6 Prozent) und 2008 bis 2010 (24,7 Prozent) ungefähr gleich niedrig geblieben. Dies bedeutet für das Fachgebiet Augenheilkunde auch, dass in mindestens drei von vier Fällen, in denen ein Patient einen Behandlungsfehler behauptet hat, offenbar kein solcher vorlag. Etwa drei Viertel der betroffenen Augenärzte, bei denen ein Behandlungsfehler durch die Kommission bejaht wurde, war in niedergelassener Praxis tätig (Fehlerquote 22,6 Prozent gegenüber 16 Prozent bei Krankenhausbehandlung).

Mehr dazu im AUGENSPIEGEL März 2017.

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