Aufwand und Wirtschaftlichkeit einer KL-Anpassung

Für die gesamte ärztliche Leistung einer Kontaktlinsenanpassung, unabhängig davon, ob ein oder beide Augen versorgt werden müssen, ersetzen die gesetzlichen Krankenkassen unter Berufung auf ihre Tarifordnung einem Augenarzt als so genanntes Regelleistungsvolumen eine Dreimonatspauschale von derzeit etwa 22 Euro abzüglich einer Verwaltungspauschale, die von der kassenärztlichen Vereinigung einbehalten wird. Dr. Hans-Walter Roth unterzieht das Verhältnis von Aufwand und Honorierung einer kritischen Betrachtung.

Die Kontaktlinse stellt auch weiterhin eine wertvolle Alternative zur Bille oder zur refraktiven Chirurgie dar: So lassen sich inzwischen mit harten wie auch weichen Linsen sphärische Brechungsfehler von –50 bis +50 dpt, Zylinderwerte bis etwa 20 dpt ausgleichen. Auch ein irregulärer Narbenastigmatismus nach Hornhautverletzung, Verbrennung, Verätzung oder einer Keratoplastik ist inzwischen kein Anpasshindernis mehr. Moderne Linsensysteme lassen sich postoperativ nach angeborener Katarakt bereits wenige Stunden nach Geburt anpassen und tragen, Kinder lernen schnell mit ihnen umzugehen, selbst Senioren schätzen sie nach einem missglücktem Implantat als alternative Sehhilfe. Die im Hilfsmittelverzeichnis anerkannten medizinischen Indikationen sind in Tab. 1 zusammengestellt.

Den gesetzlichen Krankenkassen und den kassenärztlichen Vereinigungen scheint jedoch unbekannt, dass die Anpassung einer Kontaktlinse sich nicht auf eine einfache Bestimmung der Refraktion, der Hornhautradien und anschließendes Einsetzen der passenden Linse beschränkt. Medizinische Prüfinstitute erkennen bei der Leistungsbemessung den hohen technischen Aufwand nicht an. Sie setzen den Arbeitsaufwand einer kontaktoptischen Versorgung dem einer Brillenbestimmung gleich. Kassenärztliche Vereinigungen verweigern dem kontaktlinsenanpassenden Augenarzt ein angemessenes Honorar, sie ersetzen ihm derzeit nur einen Bruchteil der anfallenden Kosten. Im Folgenden soll der hohe Aufwand einer medizinisch-therapeutisch indizierten Kontaktlinsenanpassung und seine Honorierung durch die gesetzlichen Krankenkassen diskutiert werden.

Mehr dazu im AUGENSPIEGEL 09/2010.

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