Arzneimittelverordnung: Wirtschaftlichkeit und Budgetierung
Welche Aspekte bei Arzneimittelverordnungen im Hinblick auf mögliche Regresse zu beachten sind, diese Frage stand im Mittelpunkt eines Referates von Dr. Stephan Schneider, Augenarzt in Bayreuth und BVA-Vorstandsmitglied, zur diesjährigen AAD. Die juristische Seite des Themenkomplexes erläuterte Prof. Dr. jur. Günther Schneider, Marienberg. Dr. Christiane Schumacher fasst die für den niedergelassenen Augenarzt relevanten Besonderheiten zusammen.
Zum Auftakt seiner Ausführungen zitierte Dr. Stephan Schneider SGB V § 106 (2), denjenigen Paragrafen, der sich mit Stichprobenprüfung und medizinischer Notwendigkeit der Leistungen (Indikation) befasst, der Eignung der Leistungen zur Erreichung des therapeutischen oder diagnostischen Ziels (Effektivität) und der Übereinstimmung der Leistungen mit den anerkannten Kriterien für ihre fachgerechte Erbringung (Qualität) sowie um die Angemessenheit, der durch die Leistungen verursachten Kosten im Hinblick auf das Behandlungsziel.
Mehr dazu im AUGENSPIEGEL 09/2013.