Wahl der richtigen Abschreibungsmethode

Mobile Wirtschaftsgüter nutzen sich ab und verlieren dabei an Wert. Im Steuerrecht wird dieser laufende Wertverlust durch „Absetzung für Abnutzung“ (AfA) berücksichtigt. Die Abschreibungen auf das Praxisvermögen des Augenarztes zählen zu den Praxisausgaben. Mit der Wahl der richtigen Abschreibungsmethode kann er den zu versteuernden Gewinn seiner Augenarztpraxis optimieren. Leider verändert der Gesetzgeber laufend die Abschreibungsregeln. So sind beispielsweise seit 2011 keine degressiven Abschreibungen auf neue Investitionen mehr möglich. Dipl.-Volkswirt Dr. Hans L. Dornbusch (St. Augustin) erläutert anhand von Beispielen, was bei der Wahl der richtigen Abschreibungsmethode zu berücksichtigen ist.

Mehr dazu im AUGENSPIEGEL Juni 2017.

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