Verfahren gegen Augenarzt eingestellt

Das Verfahren gegen einen niedergelassenen Augenarzt wegen fahrlässiger Tötung einer 67-jährigen Patientin wurde gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt.

Nach einer Ende März bekannt gegebenen Entscheidung des Kölner Amtsgerichts wird das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen einen Augenarzt und einen Narkosearzt gegen Zahlung einer Geldbuße von 15.000 Euro ohne Urteil eingestellt. Die Ärzte hatten den Angaben zufolge im Mai 2004 in ihrer Praxis an der 67-Jährigen eine Kataraktoperation vorgenommen. Doch bei der unter Vollnarkose durchgeführten Operation war die Patientin ins Koma gefallen. Sie starb vier Monate später im Krankenhaus, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben. Ein Sachverständiger hatte in einem Gutachten festgestellt, dass die Ärzte gleich mehrere Kardinalfehler begangen hätten. So hätte die Patientin wegen einer chronischen Herzerkrankung erst gar nicht ambulant operiert werden dürfen, sondern nur in einem mit entsprechender Notfallmedizin ausgerüsteten Krankenhaus. Zudem sei während des Eingriffs bei der Patientin die Sauerstoffzufuhr „nicht ordnungsgemäß überwacht worden“. Ein weiterer Vorwurf: Anstatt unverzüglich den Notarzt zu alarmieren, hätten die beiden Mediziner mit einer halbherzig durchgeführten Herzmassage über einen Zeitraum von 20 Minuten zu viel Zeit vergeudet. Allerdings stellte der Gutachter auch fest, dass es wegen der schweren Herzerkrankung der Frau überhaupt fraglich gewesen sei, inwieweit die Patientin den Eingriff im Krankenhaus überhaupt überlebt hätte. Deshalb entschied sich das Gericht für eine Verfahrenseinstellung, „weil diese Frage letztlich nicht mehr zu klären ist“.

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