Steuervorauszahlungen für 2011

Wie Vorauszahlungsbeträge reduziert werden können
Niedergelassene Augenärzte müssen nach § 37 Einkommensteuergesetz (EStG) Einkommensteuervorauszahlungen leisten, die alle drei Monate fällig sind. Die Kenntnis über Zahlungszeitpunkt und Höhe kann hierbei helfen, Kosten zu sparen. Dipl. Volkswirt Dr. Hans L. Dornbusch erläutert, wie die Vorauszahlungsbeträge reduziert werden können.

Das Finanzamt setzt die vierteljährliche Vorauszahlungen mit einem Vorauszahlungsbescheid – Steuerbescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 Abs. 1 Satz 2 Abgabenordnung) – fest.

Steuerzahlungstermine

Die Zahlungstermine sind jeweils der 10. März, Juni, September und Dezember. Bis zu fünf Tagen später darf die Vorauszahlung eingehen, danach erhebt das Finanzamt Säumniszuschläge. Fällt der zehnte Tag des betreffenden Monats – wie am 10. September 2011 und am 10. Dezember 2011 – auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich der Vorauszahlungstermin auf den folgenden Werktag. Das gleiche gilt für den letzten Tag der fünftägigen Schonfrist – wie am 17. September und 17. Dezember 2011. So fallen im Jahre 2011 die Vorauszahlungstermine und Schonfristtermine auf folgende Tage:

10. und 15. März
10. und 15. Juni
12. und 19. September
12. und 19. Dezember

Mehr dazu im AUGENSPIEGEL 03/2011.

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