Rechtliche Aspekte der Floaterbeseitigung mittels Laser
Während bei allgemeinmedizinischen Erkrankungen häufig die Herstellung von Beschwerde- und Schmerzfreiheit Gegenstand des ärztlichen Behandlungsvertrages ist, kommt der Funktionsrehabilitation in der Augenheilkunde eine besondere Bedeutung zu, insbesondere auch bei der chirurgischen Indikationsstellung. Auch wenn das chirurgische Procedere durch den Einsatz eines Lasers dann häufig berührungsfrei erfolgt, besteht kein Zweifel daran, dass es sich um interventionell-chirurgische Behandlungen handelt. Hierbei erhebt sich immer wieder auch die Frage der Indikationsstellung, der Abrechnung und nicht zuletzt der Erstattungspflicht durch private Krankenversicherungen. RA Michael Zach (Mönchengladbach) stellt rechtliche Aspekte der Floaterbeseitigung mittels Laser dar.
Mehr dazu im AUGENSPIEGEL November 2019.