Pro Retina: Neue AMD-Verträge stellen Patientenrechte wieder her

Neue Verträge, die einige Ersatz-Krankenkassen mit einem Arzneimittelhersteller und Ärzte-Organisationen abgeschlossen haben, stellen die Rechte von Patienten wieder her, die an der Altersabhängigen Makuladegeneration (AMD) leiden, bewertet die Pro Retina die jüngst geschlossenen Vereinbarungen. Denn der Anspruch der Patienten auf die Behandlung „mit einer qualitätsgesicherten und zugelassenen Therapie bei einem Augenarzt ihrer Wahl wird nicht länger missachtet“, heißt es seitens der Selbsthilfevereinigung von Menschen mit Netzhautdegenerationen.

„Diese Verträge haben Modellcharakter“, erklärt Ute Palm, Vorstandsmitglied von Pro Retina Deutschland e.V. „Wir hoffen, dass ähnliche Vereinbarungen schnellstmöglich auch von anderen Krankenkassen geschlossen bzw. bundeseinheitliche Regelungen getroffen werden, damit alle Patientinnen und Patienten davon profitieren.“

Nach wie vor fehlt die ärztliche Leistung, die intravitreale Injektion eines Medikamentes, im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, da bislang noch keine Einigung zwischen Ärzten und Kassen über die Honorarhöhe erreicht werden konnte. In jüngster Zeit schlossen einige Krankenkassen Verträge mit Ärzteverbänden ab, die es ermöglichen, an Stelle des zugelassenen Medikamentes ein kostengünstigeres, aber im Off-Label-Use eingesetztes Medikament anzuwenden. „Stellen Patient und Arzt einen Antrag auf Behandlung mit dem zugelassenen Medikament, lehnen die Kassen die Übernahme der Therapiekosten ab und fordern die Patienten auf, sich bei ‚Vertragsärzten’ behandeln zu lassen – bei denen gab und gibt es aber nur eine nicht zugelassene Behandlung“, kritisiert die Pro Retina bereits seit langem die derzeitige Praxis.

Nachdem unlängst auch mehrere Sozialgerichte den Anspruch der Patienten auf die Therapie mit dem zugelassenen Medikament durch einen Augenarzt ihrer Wahl bestätigten, hätten nun einige Ersatzkassen und Ärzteverbände darauf nun reagiert, heißt es weiter. „Die Techniker Krankenkasse (TK), die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) und die Hanseatische Ersatzkasse (HEK) haben mit dem Hersteller des zugelassenen Medikamentes einen Rabattvertrag abgeschlossen und gleichzeitig den Behandlungsvertrag mit den Ärzten neu konzipiert. Dieser ist nun so ausgestaltet, dass die Therapie mit dem zugelassenen Medikament erstmals abgebildet ist und der Arzt keinen finanziellen Nachteil mehr hat, wenn er diese Therapieoption anwendet. Er erhält das Honorar unabhängig vom eingesetzten Medikament. Da diese Regelung für die Kostenübernahme auch außerhalb spezieller Verträge zwischen Krankenkassen und Ärzteverbänden gilt, werden weder die Rechte der Patienten auf die Therapie der 1. Wahl bei einem Arzt ihres Vertrauens noch die ärztliche Therapiefreiheit länger eingeschränkt.“

Seitens der Selbsthilfevereiningung wertet man dies als Erfolg der eigenen Aktivitäten, die „ zur Wahrung der Patientenrechte dazu beigetragen haben, dass eine Lösung gefunden wurde, von der alle Beteiligten profitieren“, erklärte Ute Palm. „Von diesen neuen Verträgen profitieren derzeit ausschließlich jene Menschen, die bei den drei Vorreitern unter den Krankenkassen versichert sind – dies könnte natürlich ein Grund sein, die Kasse zu wechseln. Wir wünschen uns aber, dass natürlich alle Krankenkassen solche Verträge abschließen oder dass die ärztliche Leistung endlich in den allgemeinen Leistungskatalog aufgenommen wird, der für alle Krankenkassen verbindlich ist.“

Quelle:
http://www.pro-retina.de

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