Paradigmenwechsel in der LCS-Erstattungsdiskussion

Für die LCS (laser-assisted cataract surgery) wurde in der Vergangenheit diskutiert, ob sie für einen jeden Patienten medizinisch indiziert ist und Kostenträger sie stets zu erstatten haben. Dies führte im Effekt dazu, dass Behandler gar nicht mehr begründeten, warum sie die LCS überhaupt empfahlen, was wiederum dazu führte, dass gerichtlich bestellte Gutachter den Fall beurteilten, ohne die Behandlungsunterlagen auszuwerten und Gerichte sogar auf eine medizinische Begutachtung des Patientenfalles überhaupt verzichteten. Heute hingegen fordern die Gerichte überwiegend, dass aus dem jeweiligen Ausgangsbefund die Behandlungsindikation individuell hergeleitet und dargelegt wird, bevor die Kostentragung bestätigt werden kann. RA Michael Zach (Mönchengladbach) erörtert einzelne LCS-Indikationslagen.

Mehr dazu im AUGENSPIEGEL November 2020.

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