Klinische Studien als Hoffnung bei seltenen Netzhauterkrankungen

Erbliche Netzhauterkrankungen können das Sehen bei Dunkelheit erschweren, das Gesichtsfeld einschränken oder die zentrale Sehschärfe vermindern. Je nach Erkrankung fällt es Betroffenen zunehmend schwer, sich zu orientieren, zu lesen oder Gesichter zu erkennen. Für die meisten erblichen Netzhauterkrankungen gibt es bislang keine zugelassene Behandlung, die an ihrer Ursache ansetzt. Doch es gibt Hoffnung: Klinische Studien untersuchen neue Ansätze, darunter Gentherapien. Doch welche Studie passt zur eigenen Erkrankung – und was dürfen Betroffene erwarten? Darüber informierte die Arbeitsgemeinschaft Klinische Studienzentren der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft e.V. (DOG) bei ihrer Online-Pressekonferenz zur Kampagne „Für mehr Sehen. Entdecke das Potenzial klinischer Studien.“.

Bild: AG Klinische Studienzentren der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft e.V. (DOG)

Erbliche Netzhauterkrankungen wie Retinitis pigmentosa oder die Stargardt-Erkrankung können das Sehvermögen zunehmend einschränken. Je nach Erkrankung fällt zunächst das Sehen im Dunkeln schwer, das Gesichtsfeld verengt sich oder die zentrale Sehschärfe nimmt ab. Ursache sind Veränderungen in Genen, die für die Funktion und den Erhalt der Netzhautzellen wichtig sind. Mehr als 330 krankheitsrelevante Gene sind inzwischen bekannt. Dabei können Veränderungen in unterschiedlichen Genen ähnliche Sehprobleme hervorrufen. Selbst hinter der Diagnose Retinitis pigmentosa können daher verschiedene genetische Ursachen stehen. Für die Therapieentwicklung ist das entscheidend: Denn die Gentherapie einer Erkrankung, die den Defekt eines bestimmten Gens ausgleichen soll, hilft nicht automatisch Menschen, bei denen dieselbe Erkrankung durch ein anderes Gen verursacht wird. Um eine passende genetisch gezielte Behandlung oder Studie zu finden, muss deshalb zunächst die genaue genetische Ursache geklärt werden. „Bei erblichen Netzhauterkrankungen reicht der Name der Erkrankung häufig nicht aus, um eine passende Studie zu finden. Gerade bei genetisch gezielten Therapien kommt es darauf an, welche Veränderung im Erbgut vorliegt“, sagt Dr. med. Tobias Peters, Co-Sprecher der DOG-AG Klinische Studienzentren.

Neue Ansätze in der Gentherapie und Optogenetik bieten neue Behandlungsmöglichkeiten

Mit dem Wirkstoff Voretigene Neparvovec (Handelsname Luxturna), wurde erstmals eine Gentherapie für die Therapie der Leberschen kongenitalen Amaurose Typ 2 sowie für bestimmte Formen von Retinitis Pigmentosa, nämlich für biallelische RPE65-Mutationen, zugelassen. Dabei wird eine funktionsfähige Genkopie in Zellen der Netzhaut eingebracht. Für andere genetische Ursachen werden weitere Genersatztherapien untersucht, einige befinden sich bereits in der dritten und somit letzten Phase einer klinischen Studie, also einer groß angelegten klinischen Prüfung an Menschen, um den finalen Nachweis über die Wirksamkeit zu erreichen, bevor dann eine Zulassung beantragt werden kann.

Die Voraussetzung für eine erfolgreiche Gentherapie ist, dass noch ausreichend lebensfähige Netzhautzellen vorhanden sein müssen. Wenn bereits sehr viele der lichtempfindlichen Sinneszellen der Netzhaut weitgehend zerstört sind, kann ein Genersatz allein sie nicht wiederherstellen. Deshalb erforschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auch optogenetische Verfahren, die verbliebene Netzhautzellen wieder lichtempfindlich machen sollen. „Die Forschung untersucht heute sowohl Therapien für einzelne genetische Ursachen als auch Ansätze, die unabhängig vom auslösenden Gen wirken sollen. Daraus ergeben sich neue Perspektiven. Ob sie das Sehvermögen tatsächlich verbessern oder erhalten, müssen die Ergebnisse laufender und künftiger klinischer Studien zeigen“, sagt Peters.

Von der Diagnose zur passenden Studie

Für viele Menschen mit einer erblichen Netzhauterkrankung, für die es noch keine Behandlungsmöglichkeit gibt, kann eine Teilnahme an klinischen Studien Therapiechancen eröffnen. Erste Anlaufstellen für die Suche nach einer passenden Studie sind die behandelnde augenärztliche Praxis oder spezialisierte Studienzentren.

Orientierung bieten auch Patientenorganisationen sowie Studienregister wie beispielsweise ClinicalTrials.gov, das Deutsche Register Klinischer Studien und das europäische CTIS-Portal.

„Ein Registertreffer bedeutet jedoch nicht, dass eine Teilnahme möglich ist. Das Studienzentrum, das die Studie durchführt, prüft anhand der Befunde und gegebenenfalls weiterer Untersuchungen, ob die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind“, erläutert Peters. Dazu können die genetische Ursache, das Alter, das verbliebene Sehvermögen und das Krankheitsstadium gehören. Vor der Entscheidung erläutert das Studienteam Ablauf, Termine, mögliche Belastungen und Risiken sowie gegebenenfalls die zufällige Zuteilung zu einer Behandlungs- oder Vergleichsgruppe. Eine Teilnahme kann Zugang zu einer experimentellen Therapie ermöglichen, garantiert aber keinen persönlichen Behandlungsvorteil: Ob der neue Ansatz wirksam und sicher ist, wird erst untersucht. „In jedem Fall werden die Patientinnen und Patienten bei der Teilnahme einer Studie engmaschig ärztlich begleitet und untersucht, was für die Patientinnen und Patienten einen Mehrwert bietet“, so Peters abschließend.

Quelle: AG Klinische Studienzentren der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft e.V. (DOG)

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