Kinder im Einkommensteuerrecht

Neuregelungen durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011
Kinder kosten Geld. Wie weit der Staat diese Ausgaben in Form von Steuervergünstigungen anerkennt, ist vielen Eltern nicht bekannt. Da kindabhängige Vergünstigungen vielfach nur auf Antrag gewährt werden, kann diese Unkenntnis gegebenenfalls den Verzicht auf erhebliche Steuerersparnisse zur Folge haben. Dipl.-Volkswirt Dr. Hans L. Dornbusch (Sankt Augustin) erläutert anhand von Beispielen einige Änderungen, die sowohl den Familienlastenausgleich als auch die Kinderbetreuungskosten und den Ausbildungsfreibetrag betreffen.

In jüngster Zeit sind eine Vielzahl von Veränderungen in den Förderungsdetails vorgenommen worden. Besonders hervorzuheben ist das gerade erst verabschiedete Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 1. November 2011 (BGBl. 2011 I S. 2131), das sowohl den Familienlastenausgleich als auch die Kinderbetreuungskosten als auch den Ausbildungsfreibetrag tangiert. Von der Öffentlichkeit fast unbemerkt wurde aus Steuervereinfachungsgründen die Berücksichtigung von eigenen Einkünften der Kinder bei der Gewährung von kindabhängigen Steuervergünstigungen weitgehend aufgehoben.

Mehr dazu im AUGENSPIEGEL 04/2012.

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