Investitionsabzugsbetrag auf geplante Investitionen

Der Investitionsabzugsbetrag dient der erleichterten Finanzierung von geplanten Investitionen. Bei einer Inanspruchnahme ohne spätere Investition ist die entsprechende Gewinnherabsetzung im Jahr des Abzugs wieder rückgängig zu machen, und zwar auch dann, wenn der maßgebende Steuer- und Feststellungsbescheid bereits bestandskräftig ist. Dipl.-Volkswirt Dr. Hans L. Dornbusch (St. Augustin) erläutert anhand von Beispielen, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, damit ein Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen werden kann.

Mehr dazu im AUGENSPIEGEL Oktober 2016.

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