(Hör-)Sehschädigung und Sicherheit im Straßenverkehr

Die Risiken und Gefahren für blinde und sehbehinderte Menschen im Straßenverkehr, insbesondere bei einer gleichzeitig vorliegenden Hörschädigung, können durch die ungenügenden und teils uneindeutigen rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der visuellen Anforderungen an Auto- und Fahrradfahrer sowie an sehbehinderte Fußgänger begünstigt werden. Aufgeklärt werden muss bei Sehbehinderung über Unfallgefahren und damit verbundene rechtliche Konsequenzen, über die notwendige Kennzeichnung der eigenen Behinderung sowie über Hilfsangebote und Schulungsmöglichkeiten. Dr. Nadja Högner (Berlin) erläutert anhand eigener Studienergebnisse die Bedeutung einer umfassenden Beratung der Betroffenen auch im Rahmen der augenärztlichen Untersuchung.

Die hohe Unfallgefahr blinder und sehbehinderter Menschen im Straßenverkehr ist im Zusammenhang mit verschiedenen Augenerkrankungen (vor allem Retinitis pigmentosa und Makuladegeneration) und Sehfunktionsstörungen hinsichtlich Visus und Gesichtsfeld (Zentralskotom und Flintenrohrgesichtsfeld) in zahlreichen internationalen Studien nachgewiesen worden. Die Hauptursache ist nach Hagen et al. (2012) in der fehlenden visuellen Wahrnehmung von anderen Straßenverkehrsteilnehmern und möglichen gefahrenträchtigen Situationen begründet.

Mehr dazu im AUGENSPIEGEL Mai 2015.

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