Erster Selektivvertrag zu augenärztlichen Leistungen
Mehr als 600.000 AOK-Versicherte in Brandenburg werden ab dem 1. Mai 2009 bei vielen Augenleiden und den meisten Augenoperationen landesweit exklusiv von den niedergelassenen Fachärzten der Augenärztegenossenschaft Brandenburg e.G. (aägb) behandelt. Dies ist Kernbestandteil des bundesweit ersten Selektivvertrags einer ärztlichen Fachgruppe, den beide Organisationen in Potsdam vorstellten.
Für die Brandenburger AOK-Versicherten bedeutet dies eine schnellere ambulante Behandlung bei den über 100 Ärzten der aägb, die flächendeckend praktizieren. Positive Effekte für die Patienten sind der Verzicht auf lange Krankenhausaufenthalte, der Einsatz der qualitativ besten Linsen und die schnellere Terminvergabe für Behandlungen.
Symbolcharakter für weitere Ärztegruppen bundesweit?
So genannte Selektivverträge nach §73c SGB V sind Einzelverträge zwischen Krankenkassen und Ärzten jenseits der Kassenärztlichen Vereinigungen. Diese neue Möglichkeit, die der Gesetzgeber jüngst eingeräumt hat, wird nun bundesweit erstmals in der Augenheilkunde umgesetzt.
Die AOK Brandenburg hatte als erste deutsche Krankenkasse Ende 2008 die betreffenden Leistungen bundesweit in vier regionalen Teillosen und zwei Fachlosen (Katarakt-Operationen und ambulante Glaskörper- sowie netzhautchirurgische Eingriffe) ausgeschrieben und ließ dabei Raum für weitere Versorgungs- und Serviceverbesserungen. An der Ausschreibung nahmen sieben Bewerber teil. Die aägb konnte sich mit ihrem Konzept einer hohen medizinischen Qualität bei Sicherstellung eines flächendeckenden ambulanten Behandlungsangebotes durchsetzen.
Gesundheitssystem wird entlastet
Für die Augenärzte der aägb bringt der Selektivvertrag weniger Bürokratie und mehr Planungssicherheit. Beispielsweise ist eine direkte Abrechnung mit dem Kostenträger möglich und die Ärzte werden vom Budgetzwang befreit, wodurch eine bestmögliche Behandlungsqualität für alle Patienten gewährleistet wird. Hierfür wurden in dem Vertrag die Arzthonorare für OPs verbessert. Durch die Konzentration auf die wohnortnahe Versorgung werden unnötige Kosten reduziert, weil die höheren Behandlungs- und Transportkosten von stationären Aufenthalten entfallen.