Einstweilige Verfügung gegen Zentralverband der Augenoptiker (ZVA)

Der BVA hat gegen den Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) und namentlich dessen Geschäftsführer Joachim Goerdt eine einstweilige Verfügung erwirkt.

In dem Beschluß des Landgerichts Hamburg vom 10.5.2007 (AZ 315 O 433/07) wird dem ZVA verboten, die in einer Pressemitteilung formulierten Aussagen zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, „Wer Brillen beim Augenarzt kaufe, müsse mit schlechter Qualität rechnen“, „Dem Verbraucher fehle bei Problemen ein kompetenter Ansprechpartner“ und „Augenärzte irrten, wenn sie glaubten, ihre Probleme mit den Krankenkassen, dem zunehmenden Wettbewerb untereinander und mit mangelnder betriebswirtschaftlicher Kompetenz durch Wildern in anderen Bereichen lösen zu können“.

Mit dieser Pressemitteilung hatte der Geschäftsführer des ZVA auf das Urteil des Oberlandesgerichtes Celle zur Brillenabgabe durch Augenärzte reagiert. Dr. Hervatin, gegen den das Verfahren in Celle lief, sowie der BVA hatten anschließend gemeinsam eine einstweilige Verfügung gegen den ZVA-Geschäftsführer Goerdt beantragt.

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