DOG fordert Anpassung der Strukturen an Augenkliniken
Um auch bei voranschreitender Ambulantisierung in der Augenheilkunde die gewohnt hohe Qualität der medizinischen Versorgung in Deutschland zu sichern, müssen unter anderem neue Strukturen für die Nachversorgung ambulant behandelter Patientinnen und Patienten geschaffen werden. Dies betont die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG) anlässlich ihres jüngst in Berlin veranstalteten Parlamentarischen Abends. Denn die Augenheilkunde gilt als Vorreiter in der Ambulantisierung. Bereits heute finden rund 85 Prozent der Operationen in der Augenheilkunde ambulant statt. Bei der Kataraktoperation sind es über 90 Prozent ambulante Eingriffe.
Die DOG unterstützt den weitergehenden Ausbau der Ambulantisierung ausdrücklich: „Der medizinische Fortschritt führt dazu, dass es immer weniger Komplikationen bei Eingriffen gibt. Daher ist ein Klinikaufenthalt in vielen Fällen nicht mehr notwendig, die Patientinnen und Patienten können sich im häuslichen Umfeld vom Eingriff erholen“, betont Prof. Claus Cursiefen, Generalsekretär der DOG.
Die Patientensicherheit und die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung müssten bei der weiteren Verlagerung von Behandlungen und Operationen ins ambulante Setting jedoch klar im Mittelpunkt stehen. „Bei der Behandlung schwerer Fälle oder auch, wenn Komorbiditäten vorliegen, muss nach einer Operation eine adäquate Nachsorge der Patientinnen und Patienten gewährleistet sein. Dafür brauchen wir neben der Möglichkeit der stationären Behandlung auch andere neue Strukturen“, so Cursiefen, der auch Direktor des Zentrums für Augenheilkunde der Uniklinik Köln ist.
Bis die Strukturen für eine optimale ambulante Nachsorge dieser Patientinnen und Patienten geschaffen sind, fordert die DOG, spezifische Kontextfaktoren für Augenpatientinnen und -patienten zu definieren, bei deren Vorliegen die Patienten stationär behandelt werden können. Denn gerade Alleinlebende, Ältere oder Menschen, die nur ein sehendes Auge haben, können sich nach einer Augenoperation kaum selbst versorgen. „Um die Gesundheit all unserer Patientinnen und Patienten sicherzustellen, müssen wir in solchen Fällen die Möglichkeit haben, die Behandlung stationär durchzuführen“, so Cursiefen, der die bisherigen Kontextfaktoren des AOP-Katalogs, auf die sich die Selbstverwaltung geeinigt hat, als nicht ausreichend bezeichnet. Der AOP-Katalog regelt, welche Eingriffe im Krankenhaus ambulant durchzuführen sind. „Wir brauchen eine Verstetigung der augenspezifischen Kontextfaktoren.“
Quelle: DOG