Die konventionelle Kataraktchirurgie in der zivilrechtlichen Rechtsprechung

Angesichts der Häufigkeit der Kataraktchirurgie in konventioneller Ausführung verblüfft die geringe Zahl der hierzu ergangenen gerichtlichen Entscheidungen. Dies wird im Wesentlichen daran liegen, dass hier das chirurgische Prozedere seit vielen Jahren eingespielt und die Abrechnung des Arzthonorars längst gesichert und etabliert ist. Grundsätzliches ist hier von der Rechtsprechung aktuell nicht weiter zu erwarten. Ein Zustand der Rechtssicherheit, an den man sich gewöhnt hat und auf den man sich auf Dauer einrichten könnte. RA Michael Zach (Mönchengladbach) erörtert die konventionelle Kataraktchirurgie in der zivilrechtlichen Rechtsprechung.

Mehr dazu im AUGENSPIEGEL September 2019.

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