Die augenchirurgische Behandlung in der Begutachtung

Fast ausnahmslos erfolgt im Rahmen der gerichtlichen Durchsetzung ophthalmochirurgischer Erstattungsansprüche gegen Kostenträger eine medizinische Begutachtung der Ausgangsbefunde und des Behandlungsverlaufs einschließlich der Abrechnung. Für das Begutachtungsergebnis und letztlich die gerichtliche Entscheidung ist die Person des Sachverständigen dabei nicht minder bedeutend als die Befunde des Patienten. Ein richtig verstandenes und verständig gehandhabtes Sachverständigenwesen ist essentiell für eine an den Kriterien der Objektivität und Wissenschaftlichkeit ausgerichtete Begutachtung. RA Michael Zach (Mönchengladbach) fasst die wesentlichen Eckpunkte zusammen.

Mehr dazu im AUGENSPIEGEL März 2020.

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