BVA: Kritik an augenärztlicher Grundhonorierung

Eine ausreichende augenärztliche Versorgung „auf Kasse“ ist mit der geplanten Honorierung 2009 in den alten Bundesländern nicht mehr möglich, teilt der Berufsverbands der Augenärzte Deutschlands (BVA) mit und kritisiert damit deutlich die bislang bekannt gegebenen neuen Regelleistungsvolumina für 2009.

Bis zu drei Milliarden Euro mehr für die Ärzte von 2007 bis 2009 – so hätten die Versprechungen des Bundesministeriums für Gesundheit gelautet. Bittere Realität sei aber: In Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein und in anderen alten Bundesländern komme nicht mehr Geld, sondern deutlich weniger als vorher zur Grundversorgung der Patienten bei den niedergelassenen Augenärzten an. Das sei zumindest bei den bislang bekannt gewordenen Regelleistungsvolumina zu erwarten, befürchtet der BVA, der darin trotz aller Versprechungen der Politik eine Fortsetzung des katastrophalen Trends der letzten zehn Jahre sieht.

Ursache dafür sei, dass die Vergütung der ambulanten Medizin weiterhin in der Gesamtsumme begrenzt ist. Von diesem Betrag werden zunächst alle zu fördernden Leistungen wie Prävention, Notdienst, Schlaflabor, Akupunktur, das ambulante Operieren, die neu in die Kassenversorgung aufgenommenen Leistungen, die Psychotherapie und die Sachkosten z.B. für Dialyse oder Porto abgezogen. Nur der dann übrig bleibende Betrag steht für die Grundversorgung der Haus- und Fachärzte zur Verfügung. Wegen der Verlagerung von Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich und wegen der immensen Fortschritte in der Medizin müsse immer mehr Geld in neue Geräte und die Spezialversorgung teurer neuer Leistungen gesteckt werden. Deswegen verringere sich der Honorarrest für die normale fachärztliche Grundversorgung immer weiter, obwohl auch hier eine immer differenziertere und teurere Medizin erforderlich sei, kritisiert der BVA.

Das Bundessozialgericht habe für die Honorarverteilung festgelegt, dass den Psychotherapeuten eine Therapiestunde mit einem festen Satz zu vergüten sei. Dieser Stundensatz betrage 2009 81,04 Euro. In einigen alten Bundesländern müsse ein Augenarzt im nächsten Jahr etwa vier Patienten ein Quartal lang behandeln, um auf den gleichen Bruttobetrag zu kommen. Da ein Teil der Patienten mehrfach pro Quartal untersucht werden müsse, könne der Augenarzt nur mit der Untersuchung und Therapie von fünf bis sechs Patienten pro Stunde überhaupt den gleichen Umsatz erzielen wie ein Psychotherapeut. Diese hohe Frequenz werde oft nicht erreicht, so dass der Bruttoumsatz schon etwas niedriger als der vom BSG dem Psychotherapeuten zugebilligte Stundensatz sein dürfte, schätzt der BVA. Wenn man aber von diesem augenärztlichen Stundensatz die erheblichen Praxiskosten eines Augenarztes u. a. für die Arzthelferinnen, die Raumkosten und die Investitionen für die teuren fachärztlichen Geräte abziehe, dann bleibe nur noch ein geringes oder kein Nettoeinkommen für den Augenarzt mehr übrig. Viele Augenarztpraxen in diesen Bundesländern könnten schon jetzt nur noch über die Einnahmen aus den erheblich besser vergüteten Untersuchungen von Privatpatienten, aus Gutachten und aus individuellen Gesundheitsleistungen betrieben werden.

Daraus ergibt sich für Prof. Dr. Bernd Bertram, 1. Vorsitzender des Berufsverbands der Augenärzte Deutschlands (BVA), folgende Konsequenz: „Wir Augenärzte fordern eine erhebliche Anhebung der augenärztlichen Regelleistungsvolumina, mit denen die augenärztliche Grundversorgung der gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird. Nur so kann eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige Augenarztversorgung von Kassenversicherten in Zukunft gesichert werden.“

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