BVA: Augenheilkunde bleibt massiv unterfinanziert

Auch wenn die befürchtete Katastrophe für viele Ärzte ausgeblieben sei, zeigten die von der KBV veröffentlichten Honorar-Zahlen für das erste Quartal 2009 eine existenzbedrohende Situation durch die massive Unterfinanzierung der Augenheilkunde auf, mahnt der BVA.

Die GKV-Honorare für die nicht-operative Augenheilkunde hätten sich bereits in den letzten Jahren so katastrophal verschlechtert, dass eine Augenarztpraxis mit dem Honorar aus kassenärztlicher Tätigkeit nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden könne. „Da nützt auch eine Steigerung dieser unzulänglichen Vergütung um wenige Prozentpunkte gegenüber 2008 nichts“, heißt es seitens des BVA. „Die dargelegten prozentual gestiegenen Honoraranteile der Augenheilkunde beinhalten stets auch die Kosten für über 600.000 Operationen des Grauen Stars, die erheblich zunehmenden Operationen der feuchten Makuladegeneration (AMD) sowie viele andere Augenoperationen. Hinzu kommen deren Sachkosten, wie Kunstlinsen, Spüllösungen, Medikamenten und andere Verbrauchsmaterialien, die als reine durchlaufende Posten keinesfalls etwas mit der Honorierung der augenärztlichen Tätigkeit zu tun haben. Während andere Fachgruppen Leistungen in den Vorwegabzügen unbegrenzt abrechnen können, bevor der Rest der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung auf die Regelleistungsvolumina (RLV) aufgeteilt wird, hat die Gruppe der nicht-operierenden Augenärzte diese Möglichkeit nicht. Sie ist auf das zu knapp bemessene RLV-Honorar angewiesen.

Durch die medizinisch und sozioökonomisch nicht nachvollziehbaren erheblichen Honorarunterschiede zwischen den Bundesländern habe sich die Situation noch verschärft. In den Bundesländern mit geringen Honoraren würden die Kollegen in wirtschaftliche Nöte geraten, die durch die Reform 2009 eigentlich beseitigt werden sollten.

„Berücksichtigt man die bereits für das 2. und 3. Quartal 2009 mitgeteilten RLV als Bezugsgrößen, so müssen Augenärzte in der Mehrzahl der Bundesländer in den nächsten Quartalen mit einer weiteren Absenkung der Honorare um 10 % gegenüber 1/2009 rechnen“ kommentiert der BVA die Honorar-Zahlen. „Auch wenn die Probleme dieser Honorarreform jetzt erkannt wurden, fehlt es an Möglichkeiten, diese Fehler schnellstmöglich zu beheben, da aufgrund der unausgegorenen Gesetzeslage, die KBV den fahrenden Zug nicht auf die Schnelle umleiten kann. Hier sind die politisch verantwortlichen Akteure gefordert.“

Dies bedeute, dass die erhoffte und nicht eingetretene Honorarverbesserung durch die Honorarreform 2009 für viele nicht-operierende Augenärzte zu einer wirtschaftlichen Katastrophe führen werde, die ohne ernsthafte Verbesserungen in 2010 das endgültige Aus vieler augenärztlicher Kassenpraxen bedeuten werde. „Damit ist dann die flächendeckende wohnortnahe und individuelle augenärztliche Patientenversorgung bald Vergangenheit“, prognostiziert der BVA.

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