Besteuerung der Renten

Erneute Anhebung des Grundfreibetrages zum 1. Januar 2016
Mit dem Alterseinkünftegesetz (BGBl. 2004 I S. 1427) kam die Bundesregierung der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts nach, eine steuerliche Gleichbehandlung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamtenpensionen herzustellen. Dipl.-Volkswirt Dr. Hans L. Dornbusch (St. Augustin) erläutert nachfolgend das Grundkonzept der nachgelagerten Besteuerung.

Es ist elf Jahre her seit dem Inkrafttreten der neuen Rentenbesteuerung am 1. Januar 2005. Bis Ende 2004 mussten Augenärzte, die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus der berufsständischen Versorgung, aus privaten Lebens- und Unfallversicherungen und/oder aus dem Verkauf ihrer Augenarztpraxis beziehen, nur einen geringen Teil ihrer Rente versteuern. Steuerlich gehören diese Renten nämlich zu den so genannten Leibrenten im Sinne von § 22 Nr.1 Satz 3 Buchstabe a EStG und diese wurden bis 2004 nur mit dem pauschalierten Ertragsanteil erfasst.

Mehr dazu im AUGENSPIEGEL März 2016.

Ähnliche Beiträge