Beim Lasern von Fehlsichtigkeiten auf geprüfte Qualität achten

Patienten, die sich einer LASIK-Operation unterziehen möchten, sollten sich in Zentren behandeln lassen, die eine geprüfte Qualität bei der Diagnostik und Behandlung nachweisen können. Dies betont die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) im Vorfeld ihres Jahreskongresses. Der 109. DOG-Kongress findet vom 29. September bis zum 2. Oktober im Estrel Berlin statt. Die Lasertherapie von Fehlsichtigkeiten ist ein Schwerpunkt.

Seit mehr als 25 Jahren können Augenärzte Fehlsichtigkeiten mit einem Laser korrigieren. In jeder größeren Stadt bieten Laserzentren heute eine Korrektur von Kurz- oder Weitsichtigkeit an. Auch Hornhautverkrümmungen lassen sich so beheben. Die Behandlung dauert weniger als eine halbe Stunde. Die meisten Patienten können noch am selben Tag wieder ohne Brille scharf sehen. Doch totz aller Erfahrung handelt es sich dabei um einen operativen Eingriff, der auch Risiken berge. Die Laserbehandlung sei kein Verfahren, dem man sich „eben mal schnell” unterziehen könne, sagt Professor Dr. Thomas Kohnen, 1. Vorsitzender der Kommission Refraktive Chirurgie (KRC) von DOG und Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. „Trotz aller Routine und Sicherheit handelt es sich um eine Operation”, betont Kohnen, der auch stellvertretender Direktor der Klinik für Augenheilkunde der Goethe-Universität Frankfurt am Main ist. Und wie bei jeder Operation gebe es Risiken, auch wenn diese bei der Laserbehandlung sehr gering seien – sofern alle Standards eingehalten werden.

Die Standards betreffen die Hygiene im Operationsraum, die genutzten Geräte und die Ausbildung des Augenarztes. Gesetzliche Regelungen für Laseroperationen gibt es nicht. Allerdings hat beispielsweise die KRC als unabhängiges Gremium auf Basis aktueller Forschungsergebnisse Richtlinien zu den verschiedenen Behandlungsverfahren festgelegt. Auch das Zertifikat des TÜV SÜD kann einen Hinweis auf geprüfte Qualität geben, ebenso eine DIN-ISO-Zertifizierung der Klinik. Eine Teilnahme an derartigen Prüfverfahren ist für Ärzte und Kliniken jedoch immer freiwillig. Eine Liste der von der KRC geprüften Ärzte lässt sich auf der Homepage der Kommission einsehen (http://www.augeninfo.de/krc/). „Dort können sich Patienten auch darüber informieren, ob das ihnen angebotene Verfahren als sicher eingestuft wird oder ob es sich noch in der wissenschaftlichen Erprobungsphase befindet“, sagt Kohnen.

Entscheidend für den Erfolg des Eingriffs ist auch die richtige Auswahl der Patienten. Nicht jede Fehlsichtigkeit lässt sich mit dem Laser korri¬gieren. Behandelbar sind Kurzsichtigkeiten bis etwa -8 bis -10 Dioptrien, Weitsichtigkeiten bis circa +3 bis +4 Dioptrien und Hornhautverkrüm¬mungen bis etwa 5 Dioptrien. Neben diesen Grenzwerten spielen auch die Pupillengröße sowie die Dicke und Beschaffenheit der Hornhaut eine Rolle. Der Chirurg sollte seine Patienten zudem nicht nur über Laserverfahren aufklären. „Nicht für jeden Fehlsichtigen ist dies die beste Wahl”, betont Kohnen. „Viele Patienten sind mit der Implantation von Kunstlinsen zusätzlich zur oder als Ersatz der natürlichen Augenlinse besser beraten. Bei anderen scheidet ein refraktiver Eingriff ganz aus.”

Quelle: DOG

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