BVA kritisiert ZVA-Aktion in Schulen

Als „Gefährliche Mogelpackung in 2.300 Schulen“ bezeichnete der Berufsverband der Augenärzte (BVA, Düsseldorf) den vom Zentralverband der Augenoptiker initiierten „Tag des guten Sehens“. Bei dieser Veranstaltung handele es sich um „nichts anderes als Werbung für Brillen mit irreführenden medizinischen Argumenten“, so der BVA.

Mit dem „Tag des guten Sehens“ startete das „Kuratorium gutes Sehen“ im Auftrag des ZVA (Zentralverband der Augenoptiker) vergangene Woche eine Werbekampagne in 2.300 deutschen Schulen. Mit einem so genannten „Aktionspaket“, bestehend aus Bastelbögen, lustigen Wimmelbildern und Informationsbroschüren sollte darauf aufmerksam gemacht werden, dass schlechte Schulnoten im direkten Zusammenhang mit schlechtem Sehen stehen.

Wie der BVA kritisiert, würden „mit großteils haarsträubenden augenmedizinischen Argumenten bei Eltern bewusst Ängste geschürt und umgehend die Lösung präsentiert: eine Brille“. So werde z. B. Unlust beim Malen, Schreiben oder Feinarbeiten als Anzeichen für ein Sehproblem gewertet.

Hintergrund der aufwändigen Kampagne des Zentralverbands der Augenoptiker und ihrer Organisation „Kuratorium gutes Sehen“ sei die Vorbereitung weiterer massenhafter „kostenloser Schulsehtests“ durch Augenoptiker, wie sie bereits seit einiger Zeit, auch häufig in Zusammenarbeit mit Krankenkassen wie der KKH (Kaufmännische Krankenkasse Hannover) und der Barmer Ersatzkasse angeboten werden.

Dr. Uwe Kraffel, Vorstand des Berufsverbands der Augenärzte: „Es ist völlig legitim, dass die Brillenbranche neue Absatzmöglichkeiten sucht. Aber wie es erlaubt sein kann, dass hier tausende Schulen als Werbeplattform zum Brillenverkauf instrumentalisiert werden dürfen, bleibt ein Rätsel. Und warum gesetzliche Krankenkassen hier als Werbepartner agieren, muss auch noch geprüft werden.“ Die Wahrscheinlichkeit, dass Fehlsichtigkeiten – vor allem Weitsichtigkeit (Übersichtigkeit) – vom Augenoptiker nicht erkannt würden, sei sehr hoch, allein schon deshalb, weil der für den mobilen Sehtest verwendete Refraktometer nicht dazu geeignet sei, alle Fehlsichtigkeiten im Kindesalter festzustellen. So sind Kinder in der Lage, selbst eine hochgradige Weitsichtigkeit von 8 oder gar 10 Dioptrien unbewusst auszugleichen, indem sie den Ziliarmuskel anspannen und so die Brechkraft der Linse entsprechend erhöhen. Sie „bestehen“ den Sehtest.

Noch verhängnisvoller sei, dass der oberflächliche Schulsehtest den Eltern eine falsche Sicherheit vermittele, wenn ihr Kind „unauffällig“ war. Sie würden daraus schließen, dass eine vorsorgliche Untersuchung durch den Augenarzt nicht mehr erforderlich sei. Karffekl wies darauf hin, dass „Refraktionsfehler immer zunächst als Symptom zu betrachten sind. Bevor sie durch Sehhilfen ausgeglichen werden können, muss eine Augenkrankheit ausgeschlossen werden“.

Die weitaus häufigste Form der Fehlsichtigkeit bei Schulkindern ist die Kurzsichtigkeit. Neueste Erkenntnisse, die auf umfassenden internationalen Studien beruhen, weisen darauf hin, dass nur eine absolut präzise Korrektion ein Fortschreiten der Kurzsichtigkeit günstig beeinflussen kann. Um Kinder und Jugendliche davor zu bewahren, eine extrem hohe Kurzsichtigkeit zu entwickeln, sei die augenärztliche Sehschärfenbestimmung unverzichtbar. Während dieser problematischen Entwicklungsphase könne es notwendig sein, dass der Augenarzt von Zeit zu Zeit eine Augenuntersuchung unter Zykloplegie vornehmen müßte, um objektive Refraktionswerte zu erlangen. Optikern ist diese Untersuchung untersagt, betonte der BVA in seiner Mitteilung.

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