BVA-Delegiertenversammlung lehnt Spaltung der Fachgruppe ab
Beherrschendes Thema der diesjährigen BVA-Delegiertenversammlung am 5. und 6. November in Berlin war der Beschluss des Bewertungsausschusses zur Einführung einer Strukturpauschale „Augenheilkunde“ für nicht operierende Augenärzte durch eine EBM-Änderung. Es wurde einerseits zwar begrüßt, dass der Bewertungsausschuss erkannt hat, dass die augenärztliche Basisversorgung mit der bisherigen Finanzierung keine Zukunft hat. Der beschrittene Weg mit einer arztbezogenen Strukturpauschale wurde aber einmütig abgelehnt. Die Finanzierung der Strukturpauschale erfolgt nämlich durch die Abwertung der augenärztlichen Grundpauschale und somit durch reine Umverteilung innerhalb des Fachgruppentopfes der Augenärzte. Alle Augenärzte, die keine einzige Operation im Quartal durchführen, dürfen für alle Fälle die Strukturpauschale abrechnen, während Augenärzte, die auch nur eine Operation vornehmen, für keinen Patienten in diesem Quartal diese Strukturpauschale abrechnen dürfen.

