Augenärzte als Organspender

Unter dem Motto „Augenärzte sind Organspender“ wollen die Ärzte der Augenklinik im Universitätsklinikum des Saarlandes UKS mit gutem Beispiel voran gehen und haben sich mit einem Organspendeausweis zu Spendern erklärt.

Nur 12% der Deutschen besitzen einen Organspendeausweis, erklärt das Klinikum, zu wenig, um den bundesweiten Bedarf zu decken. Im Jahr 2007 wurden in der Univ.-Augenklinik Homburg/Saar 171 Hornhauttransplantationen durchführt. Trotz des 1997 verabschiedeten Transplantationsgesetzes warten bundesweit rund 5.000 Menschen auf eine Spenderhornhaut. In Homburg/Saar sind es derzeit 120 Patienten aus dem Saarland, der Westpfalz, Luxemburg und Lothringen.

„Wer Organe oder Gewebe spenden möchte, sollte eine ‚Erklärung zur Organspend’ mit sich führen“, so der Appell von Klinikdirektor Prof. Dr. B. Seitz. „Liegt kein Spenderausweis vor, werden die Angehörigen bei Feststellung des Todes um Zustimmung im Sinne des mutmaßlichen Willens des Verstorbenen gebeten. Die Entnahme der Spenderhornhäute kann auch noch bis zu 72 Stunden nach dem Herz-Kreislauf-Stillstand geschehen. Die so genannte Hirntodproblematik spielt hierbei also ebenso wie das Alter des Verstorbenen keine Rolle“. Auch die optische Unversehrtheit sei sichergestellt: Die entfernten Hornhäute werden durch eine Kunststoffschale ersetzt und die Lider verschlossen. Dadurch bleibt der Gesichtsausdruck unverändert.

Die bereits 1905 eingeführte Hornhauttransplantation gehört heute zu den häufigsten und erfolgreichsten Gewebeverpflanzungen überhaupt und gibt einem Großteil der Patienten das Augenlicht zurück.

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