Auch 2018 die Verlustabzugsmöglichkeiten nutzen

Entstehen für den Augenarzt in einem Veranlagungsjahr hohe Verluste, zum Beispiel durch absetzbare Modernisierungsmaßnahmen, besteht die Möglichkeit, diese steuersparend mit Gewinnen des vorangegangenen Jahres und/oder der folgenden Jahre zu verrechnen. Ohne Antragstellung wird der Verlustabzug in dem 
vorangegangenem Veranlagungszeitraum vorgenommen. Bei Antragstellung sind die Höhe des abzuziehenden Verlustes und der Veranlagungszeitraum anzugeben, in dem der Verlust abgezogen werden soll. Durch dieses Wahlrecht eröffnen sich dem Augenarzt interessante Gestaltungsmöglichkeiten, die Dipl.-Volkswirt Dr. Hans L. Dornbusch (St. Augustin) erläutert.

Mehr dazu im AUGENSPIEGEL Oktober 2018.

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