Therapiesicherheit bei AMD gefordert
Auf Initiative des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) haben sich fünf Verbände in einem offenen Brief an die Spitzenverbände der Ärzte und der Krankenkassen sowie an den Bundesgesundheitsminister gewandt, um die Aufnahme der ärztlichen Behandlung der feuchten Altersbedingten Makuladegeneration (AMD) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu fordern.
Neben dem DBSV haben der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Sozialverband Deutschland, die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe und der Sozialverband VdK Deutschland den Brief gezeichnet. Die Absender machen den GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung verantwortlich für folgende Situation:
Es gibt nach wie vor keine Regelversorgung für Betroffene der feuchten AMD, heißt es in dem Schreiben. In Deutschland sei ein Flickenteppich von regionalen Lösungen entstanden, die sich jeglicher Qualitätskontrolle entziehen würden. Kritisiert wird auch die Abgabe von Avastin: „Einer unbekannten Zahl von Patientinnen und Patienten wurde ein nicht zugelassenes Medikament verabreicht.“, und das Bewilligungsverfahren bei einem Erstattungsantrag für Lucentis: „Laut der Phase-IV-Studie zum Medikament Lucentis warten Betroffene durchschnittlich 19 Tage auf die Bewilligung des Erstattungsantrages und damit auf die erste Behandlung, was in der Konsequenz zu schweren und bleibenden Schädigungen des Auges führen kann.“
Seit dem 1. Juni 2006 ständen zwar zwei zugelassene Medikamente zur Verfügung, dennoch gäbe es noch immer keine geregelte Versorgung für Kassenpatienten, „stattdessen ist eine Vielzahl von kassenspezifischen Lösungen entstanden, die sich jeglicher Kontrolle entziehen.“, moniert der DBSV. Grund dafür sei, dass sich Ärzte und Krankenkassen im Bewertungsausschuss nicht einigen könnten oder wollten, wie das Verabreichen der Medikamente abgerechnet werden solle. Jährlich erkranken 50.000 Menschen in Deutschland an feuchter Altersbedingter Makuladegeneration (AMD).
Brief im Wortlaut und Infos für Betroffene unter: