Neue Präventionsmaßnahme „Gutes Sehen“ in Pflegeeinrichtungen
In Bayern startet eine neue Präventionsmaßnahme, die darauf zielt, das Bewusstsein für gutes Sehen in Pflegeeinrichtungen zu schärfen und Barrieren im Alltag abzubauen. Die Präventionsmaßnahme „Gutes Sehen“ richtet sich zunächst an die Bewohner von vollstationären Pflegeeinrichtungen, aber auch an deren Angehörige. Dafür arbeitet das speziell qualifizierte Team der Blindeninstitutsstiftung eng mit der Pflegeeinrichtung zusammen.
Bis ins hohe Alter Zeitung lesen, mobil bleiben, aktiv sein – wie können Bewohner einer Pflegeeinrichtung möglichst lange am gesellschaftlichen Leben teilhaben? Eine Grundvoraussetzung dafür ist, gut sehen zu können.
Bewohner in ihrer Alltagskompetenz stärken
Wie wichtig gutes Sehen für nahezu alle Bereiche des täglichen Lebens ist, wird meistens erst bei einer Abnahme des Sehvermögens im Alter deutlich: Lesen und Schreiben werden trotz Brille mühsam, die Gefahr von Stürzen steigt, selbst das Essen und die Körperhygiene können zu einer Herausforderung werden. Das Ziel des Präventionsprogrammes ist es, die Bewohner in Pflegeeinrichtungen durch verschiedene Vorsorgemaßnahmen im Bereich Sehen in ihrer Alltagskompetenz zu stärken.
Eine orthoptische Sehüberprüfung und ein umfassendes Anamnesegespräch mit jedem Bewohner vor Ort in der Pflegeeinrichtung bilden die Grundlage für die anschließende individuelle Beratung. Erkennt das interdisziplinäre Präventionsteam der Blindeninstitutsstiftung Handlungsbedarf, empfiehlt es eine augenfachärztliche Untersuchung oder einen Besuch beim Augenoptiker. Gerade auch bei Menschen mit Demenz können mithilfe von non-verbalen Sehtests aussagekräftige Ergebnisse über deren Sehvermögen gewonnen werden.
Sehbeeinträchtigte Pflegebedürftige können Hilfsmittel wie Lupen, Lesepulte oder Tischlampen ausprobieren. Falls nötig und gewünscht, stellt das Präventionsteam auch den Kontakt zu Rehabilitationsfachkräften für Orientierung und Mobilität und zu Selbsthilfevereinigungen in der Region her. Begleitet wird das Beratungsangebot von Informationsveranstaltungen.
Pflegekräfte sensibilisieren und Qualitätsmerkmale etablieren
Um sicher zu stellen, dass die teilnehmenden Pflegeeinrichtungen die Vorsorge rund um das Sehen als dauerhafte Aufgabe in ihren Alltag einfließen lassen, richtet sich die Präventionsmaßnahme auch an die Pflegeeinrichtungen und deren Beschäftigte. Zusammen mit der Leitung analysiert das Präventionsteam der Blindeninstitutsstiftung die Ausgangssituation vor Ort: Wie gut ist die Pflegeeinrichtung im Hinblick auf das Sehen aufgestellt? Wie steht es um die Ausleuchtung der Wohn- und Aufenthaltsräume? Sind Orientierungshilfen für blinde und sehbehinderte Menschen vorhanden?
In Schulungen und Selbsterfahrungsangeboten erleben Fach- und Pflegekräfte am eigenen Leib, wie schwierig alltägliche Tätigkeiten wie Essen, Gehen und Lesen mit Sehbehinderung oder Blindheit werden. Sie lernen, wie sich Augenerkrankungen und Sehverlust im Alltag auswirken und was sie im Umgang mit sehbeeinträchtigten und blinden Bewohnern beachten sollten.
Regelmäßige Augenuntersuchungen einführen und regionale Netzwerke ausbauen
Auslöser für die nun startende Präventionsmaßnahme der beteiligten Pflegekassen in Bayern waren die alarmierenden Untersuchungsergebnisse eines Modellprojektes. Jeder dritte Bewohner, der an der wissenschaftlichen Studie teilgenommen hatte, galt demnach als sehbehindert, bei jedem Fünften lag eine akut behandlungsbedürftige Augenerkrankung vor. Das Modellprojekt zeigte jedoch auch, dass viele Bewohner durch eine regelmäßige Sehüberprüfung, eine Anpassung der Brillenschärfe, eine bessere Beleuchtung und entsprechende Hilfsmittel wieder deutlich besser sehen konnten und dadurch im Alltag gestärkt wurden.
An dem Projekt beteiligen sich die Pflegekassen der AOK Bayern, des BKK Landesverbandes Bayern, der IKK classic, der Knappschaft, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – SVLFG als Landwirtschaftliche Pflegekasse und der Kaufmännischen Krankenkasse KKH. Die Teilnahme an dem Programm, das die Blindeninstitutsstiftung durchführt, ist für vollstationäre Pflegeeinrichtungen kostenfrei. Die Kosten übernehmen die beteiligten Pflegekassen. Grundlage ist § 5 SGB XI, der mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) 2015 novelliert wurde.
Bewerbung über die Blindeninstitutsstiftung
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen, die sich für die Teilnahme an der kostenfreien Präventionsmaßnahme „Gutes Sehen“ bewerben möchten, finden alle Informationen dazu auf der Webseite der Blindeninstitutsstiftung:
http://www.blindeninstitut.de/gutes-sehen
Quelle:
Blindeninstitutsstiftung, Würzburg
http://www.blindeninstitut.de