Steuerliche Abzugsfähigkeit beruflich veranlasster Reisekosten
Neuerungen und Änderungen seit Januar 2014
Bei beruflicher Veranlassung sind Reisekosten von der Steuer abzusetzen und führen oft zu einer beträchtlichen Steuerersparnis. Mit Wirkung ab 1. Januar trat das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 285) in Kraft. Dipl.-Volkswirt Dr. Hans L. Dornbusch (St. Augustin) erläutert die Änderungen, die im Wesentlichen den Verpflegungsmehraufwand von Reisen betreffen.
Die Kosten für private Reisen beziehungsweise für den Teil einer Reise, der der privaten Lebensführung zuzurechnen ist, sind nicht steuerlich absetzbar. Der Nachweis, dass eine Reise ausschließlich oder überwiegend beruflichen Zwecken diente, ist deshalb sehr wichtig. Für reine Geschäftsreisen ist das in aller Regel problemlos möglich. Für Informationsreisen zu Fachtagungen gibt es hingegen häufig Schwierigkeiten, insbesondere was die klare Trennung von Berufs- und Privatinteressen betrifft, die bei Augenärzten nicht immer zweifelsfrei möglich ist. Wie sieht die derzeit geltende Reisekostenregelung aus?
Mehr dazu im AUGENSPIEGEL Juni 2014.