Operative Tätigkeiten in Schwangerschaft und Stillzeit
Deutschlands Chirurginnen haben mit dem Konsensuspapier zum Thema „Operative Tätigkeiten in Schwangerschaft und Stillzeit“ einen Meilenstein erreicht. Es bietet umfassende Informationen und Empfehlungen, um schwangere Chirurginnen, aber auch Betriebs- und Arbeitsmediziner, Führungskräfte und Behörden besser zu informieren und zu unterstützen, was letztlich zu einer sichereren Arbeitsumgebung und besseren Karriereperspektiven führt.
In vielen Kliniken wird im Falle einer Schwangerschaft ein pauschales betriebliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Und dass, obwohl die operative Tätigkeit von Schwangeren nach der Überarbeitung des Mutterschutzgesetzes seit 2018 mit einer individuellen Gefährdungsbeurteilung ausdrücklich erlaubt ist. „Bisher gibt es kein vergleichbares Dokument, weder für andere Berufe noch für andere medizinische Fachrichtungen. Die Arbeitsplatzgestaltung von Schwangeren und Stillenden wird damit immer mehr an Sicherheit und vor allem Normalität gewinnen“, sagt Prof. Markus Scheibel, stellvertretender Präsident der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU).
Die 50-seitige Broschüre beinhaltet sogenannte Positivlisten, die Operationen und Eingriffe aufführen, bei denen Schwangere unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen unbedenklich zum Skalpell greifen dürfen. Sie wurden von den jeweiligen wissenschaftlichen Fachgesellschaften freigegeben und liegen für folgende 14 chirurgischen Fächer vor: Dermatologie, Gefäßchirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Herzchirurgie, Kinderchirurgie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Ophthalmochirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, Thoraxchirurgie, Urologie, Viszeralchirurgie.
Zuvor werden nicht nur grundlegende Sicherheitsaspekte am Arbeitsplatz erläutert, sondern auch spezifische Empfehlungen zu klassischen Risikothemen wie Infektionsgefahr, Strahlenschutz und Narkosegase gegeben. „Das Konsensuspapier dient damit als praktische Hilfestellung und Leitfaden für das Erstellen der im Mutterschutzgesetz geforderten individuellen Gefährdungsbeurteilung“, sagt Dr. Maya Niethard, die als Leiterin der DGOU-Initiative Operieren in der Schwangerschaft (OPidS) vor zehn Jahren das Thema angestoßen hat. Diese Initiative trug zur Reformierung des Mutterschutzgesetzes im Jahr 2018 bei.
Download der Broschüre „Operative Tätigkeiten in Schwangerschaft und Stillzeit“, 2024:
www.opids.de/aktuelles/presse/infomaterial
Quelle: DGOU