OcuNet: Anti-Korruptionsgesetz ist keine Gefahr für Belegabteilungen

Das Anti-Korruptionsgesetz führt dazu, dass zahlreiche Krankenhäuser ihre Kooperationen mit niedergelassenen freiberuflichen Ärzten überprüfen. Ärztinnen und Ärzte in Belegabteilungen haben jedoch keine Nachteile durch das neue Gesetz zu befürchten. Darauf weist die OcuNet-Gruppe hin, ein Zusammenschluss von 19 bundesweit tätigen Zentren zur augenmedizinischen Versorgung.

Wie die OcuNet-Gruppe in einem offenen Brief mitteilt, hat vor kurzem die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) dem Ärztenachrichtendienst „änd“ bestätigt, dass Krankenhäuser derzeit offenbar häufiger Konsiliarverträge mit niedergelassenen Operateuren kündigen. Offenbar würden sich etliche Häuser sorgen, die bisherigen Kooperationen könnten als unzulässige Patientenzuführung gewertet werden. Die DKG erklärte, Grund für die Kündigungen sei die Unsicherheit, wie Verträge möglicherweise von Staatsanwaltschaften bewertet werden könnten. Der änd zitiert die DKG mit dem Hinweis: „Keiner möchte in den Fokus von Ermittlungen geraten, weil das sehr rufschädigend ist, selbst wenn das Verfahren dann im Sande verläuft und eingestellt wird.“

Belegärztinnen und -ärzte werden von den Überprüfungen in der Regel nicht betroffen sein, betont die OcuNet aus diesem Anlass. Belegärzte rechneten ihre ärztlichen Leistungen nämlich direkt mit der KV beziehungsweise dem Patienten ab und werden vom Krankenhaus nicht vergütet, so dass zwischen Krankenhaus und Belegarzt kein Geld fließe. Außerdem müssten Belegärzte Kraft Gesetz ihre Patienten in ihre Belegklinik einweisen, wenn sie diese dort behandeln wollten. Bei belegärztlichen Kooperationen könne deshalb nicht einmal der Schein einer unzulässigen Kooperation bestehen.

Das gelte im Übrigen auch für die Zentren der OcuNet Gruppe, die als Intersektorale Facharztzentren (IFZ), tätig sind. In den in der ambulanten Versorgung verwurzelten Zentren stellten Ärztinnen und Ärzte die gesamte Bandbreite des Fachs in der Region sicher, dazu gehört neben der ambulanten Grund- und Spezialversorgung und ambulanten Operationen auch die stationäre Versorgung, erläutert OcuNet. Letzteres geschehe in der Eigenverantwortung der Ärztinnen und Ärzte des Zentrums und in Kooperation mit einem oder mehreren Krankenhäusern. Die Zentren versorgten über Filialpraxen häufig auch Patienten in entlegenen Regionen. In IFZ würden selbstständige und angestellte Ärztinnen und Ärzte unter einheitlicher Leitung und Außenvertretung zusammenarbeiten.


Die OcuNet Gruppe ist ein Zusammenschluss von 19 über ganz Deutschland verteilten großen augenmedizinischen Zentren mit Wurzeln in der ambulanten Versorgung. In 2015 waren die Zentren im Schnitt an jeweils neun Standorten aktiv. Rund 15 % der Augenpatienten in Deutschland, die (ambulant und stationär) chirurgisch behandelt werden mussten, und rund 4,5 % der konservativ augenmedizinischen Patienten wurden 2015 in einem der OcuNet Zentren versorgt.

Quelle:
OcuNet
http://www.ocunet.de

 

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