KVSA fördert Praxisgründung von Augenärzten

Praxisgründer in den Städten Aschersleben, Wittenberg, Zerbst und in bestimmten Stadtteilen von Magdeburg erhalten eine Investitionspauschale von 50.000 Euro, wenn sie sich zwischen dem 1. Juli 2008 und dem 31. Dezember 2009 niederlassen. Darüber hinaus werden diese Augenärzte abhängig von einer zu erreichenden Patientenfallzahl mit einem Zuschlag pro Behandlungsfall gefördert.

Dies hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Sachsen-Anhalt beschlossen, nachdem ein zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf im Fachgebiet der Augenheilkunde für einzelne Regionen Sachsen-Anhalts festgestellt worden war.

Zur nachhaltigen Verbesserung der augenärztlichen Versorgung hat sich der Landesausschuss auf die Einleitung verschiedener Maßnahmen verständigt. Mit diesen Maßnahmen soll erreicht werden, dass Patienten in Sachsen-Anhalt, die einen augenärztlichen Termin brauchen, zeitnah und qualitätsgerecht versorgt werden.

Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Förderung neuer Niederlassungen zur Entlastung der bereits niedergelassenen Augenärzte. So werden mindestens fünf neue Niederlassungen in festgelegten Bereichen finanziell gefördert. Unterstützend erfolgt eine fallzahlbedingte Förderung der in den genannten Städten bereits niedergelassenen Augenärzte.

Wie die Kassenärztliche Vereinigung Sachen-Anhalt (KVSA ) gegenüber der Ärzte-Zeitung angab, wird dies relevant für Ärzte, die mehr als 1.372 Patienten im Quartal behandeln. Für jeden weiteren Patienten sollen sie drei Euro zusätzlich erhalten. Bei mehr als 1.525 Patienten werden es fünf Euro, ab 1.800 Patienten sind es acht Euro pro Fall und Quartal zusätzlich. Das Honorar für Neueinsteiger erhöhe sich bereits bei mehr als 763 Patienten um drei Euro. Werden mehr als 1.200 Patienten behandelt, gibt es fünf Euro Erhöhung, bei mehr als 1.525 Patienten acht Euro, so die Ärzte-Zeitung.

Für den hausärztlichen Bereich hat der Landesausschuss Sachsen-Anhalt bereits im Dezember 2004 beschlossen, Sicherstellungszuschläge für die hausärztliche Versorgung in bestimmten Gebieten zu gewähren.

http://www.kvsa.de

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