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Intravitreale Injektion bei AMD auch im neuen EBM 2008 keine Kassenleistung

Ärzte und AMD-Patienten müssen zur Kostenübernahme bei der intravitrealen Injektion zur Behandlung der AMD weiterhin den bürokratischen Weg der Einzelfallgenehmigung durch die Kasse beschreiten. Vergleichsstudie zu Avastin und Lucentis ist in Vorbereitung.

Hintergrund hierfür sei, wie die KBV der „Ärzte Zeitung“ bestätigte, dass die Krankenkassen die Kosten für das seit Jahresanfang zugelassene Lucentis (Ranibizumab) nicht bezahlen wollen. Verhandlungen über ein Kostenbegrenzungsmodell, das der Hersteller Novartis angeboten hat, sind bislang ergebnislos geblieben. Bei den Kosten orientieren sich die Krankenkassen an dem Krebsmedikament Avastin (Bevacizumab).

Auf Initiative der Krankenkassen werde derzeit eine prospektive randomisierte Doppelblind-Studie von Institut für Pharmakologie am Zentralkrankenhaus St.-Jürgen-Straße in Bremen vorbereitet, in die über 900 Patienten aufgenommen werden sollen. Ein entsprechender Antrag sei beim Paul-Ehrlich-Institut inzwischen gestellt worden.

In einem einjährigen Therapiezyklus sollen Bevacizumab und Ranibizumab verglichen werden, offenbar um die Gleichwertigkeit oder sogar die Vorteilhaftigkeit von Avastin festzustellen, so der Bericht der „Ärzte Zeitung“. Bei einem solchen Ergebnis könne eine Off-Label-Kommission bei den Arzneimittelbehörden die Anwendung von Bevacizumab außerhalb der arzneimittelrechtlich zugelassenen Indikation erlauben. Auf dieser Basis könne der Gemeinsame Bundesausschuss die Grundlagen für einen Arzneimittelhöchstbetrag schaffen, der sich, wie die Kassen spekulierten, am Preis von Avastin orientieren würde. Das Verfahren werde zwei bis drei Jahre dauern.

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