Hornhautvernetzung wird Kassenleistung für Keratokonus-Patienten

Für Patienten mit der Augenerkrankung Keratokonus steht künftig die Hornhautvernetzung als neue Behandlungsoption zur Verfügung. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen, das Therapieverfahren in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen.

Danach darf die Hornhautvernetzung bei Patienten mit Keratokonus und subjektiver Sehverschlechterung angewendet werden, sobald ein Fortschreiten der Erkrankung diagnostiziert wurde.

Eine Progredienz liegt dann vor, wenn innerhalb von zwölf Monaten entweder die maximale Hornhautbrechkraft um ≥ 1 Dioptrie oder der (durch subjektive Refraktion bestimmte) Astigmatismus um ≥ 1 Dioptrie zugenommen hat, oder eine Abnahme der Basiskurve der bestsitzenden Kontaktlinse um ≥ 0,1 Millimeter festgestellt wurde.
Vorgaben zur Indikationsstellung

Es ist vorgesehen, dass Augenärzte für die Indikationsstellung zwei Messungen der Hornhautbrechkraft vornehmen, entweder mit demselben Messgerät oder mit Messgeräten, deren Messungen vergleichbar sind. Vor dem Eingriff muss zudem eine Hornhauttomographie erfolgen, um sicherzustellen, dass die Hornhaut auch an der dünnsten Stelle mindestens 400 Mikrometer beträgt.
Vergütung wird geregelt

Das Bundesgesundheitsministerium muss den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zunächst prüfen, bevor er in Kraft treten kann. Danach hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, um über die Vergütung der diagnostischen und therapeutischen Leistungen zu verhandeln. Erst dann haben Kassenpatienten Anspruch auf diese neue Leistung.

  Keratokonus: Verlauf und Therapie

  Der Keratokonus ist eine degenerative Erkrankung der Hornhaut des Auges, die typischerweise im Jugend- oder frühen Erwachsenenalter beginnt. Sie führt meist an beiden Augen zu einer kegelförmigen Verformung der Hornhaut, die mit einer Trübung und Verdünnung der Hornhaut einhergeht und zu einer zunehmenden Sehverschlechterung führt.

  Es gibt keine kausale Therapie des Keratokonus. Die eingeschränkte Sehleistung wird in frühen Stadien durch eine Brille und bei fortgeschrittenem Astigmatismus durch spezielle formstabile Kontaktlinsen korrigiert. Mit fortschreitender Erkrankung kann schließlich eine Hornhauttransplantation notwendig werden. Durch Einsatz der Hornhautvernetzung soll diese verzögert oder vermieden werden.

  Bei der Hornhautvernetzung wird die Hornhaut zunächst mit Riboflavin (Vitamin B2) beträufelt. Anschließend soll durch Ultraviolett-Strahlung eine Stabilisierung der Hornhautfibrillen erreicht werden, um das Fortschreiten der Erkrankung aufzuhalten.

Mehr zum Thema:

Beschluss des G-BA zu Keratokonus (Stand: 19.07.2018)
https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/3417/

Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des G-BA
https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/7/

Ähnliche Beiträge