Einstweilige Verfügung wegen Meldung zu Celler Urteil

Der BVA darf wegen einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Nürnberg Fürth vom 5.3.07 nicht weiter in der bisherigen Form über das Celler Urteil berichten.

Wie der BVA mitteilt, sei ihm die weitere Verwendung der Pressemeldung „Brillen jetzt auch direkt vom Augenarzt“, die Ende Dezember 2006 zum Celler Urteil veröffentlicht wurde, in einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Nürnberg Fürth vom 5.3.07 (Aktenzeichen 1 HK O 1863/07) unter Androhung eines Ordnungsgeldes untersagt, solange nicht über das Rechtsmittel eine Entscheidung getroffen worden sei. In der nun vom BVA-Justitiar RA Klaus Joh. Willms veröffentlichten, ersatzweisen BVA-Pressemeldung zum Celler Urteil findet sich nun statt der strittigen Formulierung die folgende Umschreibung: „In der
Augenarztpraxis ist die Versorgung der Patienten mit Brillen über den verkürzten Versorgungsweg möglich“.

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