DGFG veröffentlicht Jahresbericht: Anstieg in der Gewebespende

Die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation gGmbH (DGFG) hat den Jahresbericht veröffentlicht und konnte demnach 4.201 Gewebespenden in 2025 realisieren – eine Steigerung um zwölf Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 88 Prozent der Gewebespenden (3.709) fanden unabhängig von der Organspende nach Herz-Kreislauf-Tod statt. Der Anteil an Gewebespenden, die im Anschluss an eine Organspende erfolgen, ist mit 10,6 Prozent verhältnismäßig gering.

Das am häufigsten gespendete Gewebe ist mit 91 Prozent die Augenhornhaut: 8.139 Augenhornhäute gingen zur Aufbereitung in die zwölf Hornhautbanken im DGFG-Netzwerk ein. Insgesamt konnte die DGFG im vergangenen Jahr 9.789 Patientinnen und Patienten mit einem Gewebetransplantat versorgen: 6.345 Menschen erhielten ein Hornhauttransplantat, 204 eine Herzklappe, 111 ein Blutgefäß und 3.129 ein Amnionpräparat. Letzteres wird im Rahmen der Plazentaspende, einer Lebendgewebespende, bei einer geplanten Kaiserschnittgeburt gewonnen. Die Amnionmembran ist die dünne innere Eihaut der Plazenta und kommt insbesondere in der Augenheilkunde zur Behandlung der Hornhautoberfläche aber auch in weiteren Anwendungsgebieten, wie zum Beispiel in der Therapie schwerer Wundheilungsstörungen oder als Hautersatz bei Verbrennungen, zum Einsatz.

In 2025 erhielt die DGFG insgesamt 62.265 Meldungen potenzieller Spenderinnen und Spender. Im Rahmen der 12.161 Aufklärungsgespräche stimmten 4.598 Menschen einer Gewebespende zu. Das entspricht einer Zustimmungsquote von 37,8 Prozent. Noch immer treffen dabei zum Großteil die Angehörigen die Entscheidung anhand des mutmaßlichen Willens der Verstorbenen: im Falle einer Zustimmung waren es 69 Prozent und im Falle einer Ablehnung waren es rund 63 Prozent. Rund 31 Prozent der Verstorbenen haben ihren Willen zu Lebzeiten schriftlich dokumentiert oder mündlich mitgeteilt. „Das ist noch immer zu wenig. Angehörige können in der Entscheidungsfindung nur entlastet werden, wenn der eigene Wille bekannt ist. Dazu genügt ein Gespräch in der Familie. Ein Eintrag im Organspenderegister oder ein ausgefüllter Organspendeausweis schaffen ebenfalls Klarheit“, sagt Martin Börgel, Geschäftsführer der DGFG.

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Mit dem unmittelbar bevorstehenden Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und den darin festgeschriebenen Novellierungen zum 1. Juni 2026 erhalten auch Ärztinnen und Ärzte der Gewebeeinrichtungen das Recht, das Organspenderegister abrufen zu dürfen. Das Erklärendenportal ist bereits seit März 2024 für alle Bürgerinnen und Bürger geöffnet. Bislang haben auf www.organspende-register.de 555.146 Menschen ihre Entscheidung digital hinterlegt. Das entspricht gerade einmal 0,6 Prozent der Gesamtbevölkerung in Deutschland.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation

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