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BVA kritisiert IGeL-Monitor des MDS

Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA) sieht in dem IGeL-Monitor des MDS eine Diffamierung medizinisch sinnvoller Leistungen und warnt davor, den Nutzen der Glaukom-Früherkennung nicht in Frage zu stellen.

Untersuchungen zur Glaukom-Früherkennung sind die einzige Möglichkeit, eine das Sehvermögen bedrohende Erkrankung zu entdecken, bevor ein nicht wieder gut zu machender Schaden bis hin zur Erblindung des Auges eintritt. Diese Untersuchungen sind nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), deshalb können Augenärzte sie ihren Patienten nur als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) anbieten, begründet der BVA.

„Alle Jahre wieder diffamiert der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) mit seinem IGeL-Monitor solche Leistungen mit erheblichem medialem Aufwand als medizinisch wenig sinnvoll oder sogar schädlich. Den Patienten gegenüber wollen die Krankenkassen ja versichern, dass sie für ihre Beiträge bestens medizinisch versorgt werden. Tatsächlich hat die GKV-Versorgung laut Sozialgesetzbuch V wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig zu sein. Zahlreiche Leistungen wie innovative Verfahren in der Diagnostik und Therapie, Impfungen und Früherkennungsuntersuchungen werden davon nicht abgedeckt, um die Kosten im Gesundheitssystem zu begrenzen“, so der Berufsverband.

In einer repräsentativen Umfrage habe der MDS die von ihm als „Topseller“ bezeichneten Leistungen unter den IGeL ermittelt. Am häufigsten werde demnach den Patienten die Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung angeboten. „Diese Leistung wurde jedem fünften Versicherten (22 Prozent), der mit IGeL beim Praxisbesuch in Kontakt kam, angeboten und landete auf Platz 1 der Top 10-Liste“, zitiert der BVA den MDS. „Das ist stark anzuzweifeln, denn die Augenärzte bieten als Glaukomscreening nur eine Kombination der Untersuchung des Sehnervs mit einer Augeninnendruckmessung an, denn nur dann kann ein Glaukom mit entsprechender Sicherheit gefunden werden. Eine alleinige Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung wäre ein Kunstfehler, den kein Augenarzt anbietet“, kontert Dr. Ludger Wollring, Pressesprecher des Berufsverbands der Augenärzte Deutschlands. „Dass Krankenkassenvertreter trotz vielfachen Hinweises jetzt wieder diese falsche Information verbreiten, ist sehr ärgerlich.“

Zur Glaukom-Früherkennungsuntersuchung gehört vor allem eine fachärztliche Untersuchung des Sehnervs. Die Messung des Augeninnendrucks, der ein wichtiger Risikofaktor ist, kommt als zweite Messung hinzu, weitere Untersuchungen wie die Messung der Hornhautdicke können im Einzelfall noch sinnvoll sein.

Der BVA zeigt erhebliche Zweifel an der Methodik, die der Statistik des MDS zugrunde liegt. Sie beruhe einzig auf der Befragung der Patienten durch ein Marktforschungsinstitut – und damit auf der Erinnerung der Patienten. Der MDS erwecke in seiner Pressemitteilung zudem den Eindruck, IGeL entsprächen nicht den Empfehlungen medizinischer Fachverbände, kritisiert der BVA. Für eine echte augenärztliche Glaukom-Früherkennung gelte dies ganz klar nicht. In der Leitlinie des International Council of Ophthalmology zum Glaukom heißt es: „Die meisten Patienten mit Offenwinkelglaukom und Engwinkelglaukom sind sich dessen nicht bewusst, dass sie an einer das Sehvermögen bedrohenden Krankheit leiden. Ein bevölkerungsweites Massen-Screening wird derzeit nicht empfohlen. Doch alle Patienten, die zu einer Augenuntersuchung kommen, sollten eine Untersuchung erhalten, um ein Glaukom auszuschließen, und bei ihnen sollte das Vorliegen von Risikofaktoren für ein Glaukom geklärt werden. Glaukompatienten sollten angehalten werden, ihre Geschwister, Eltern und Kinder darüber zu informieren, dass sie ein erhöhtes Glaukomrisiko haben und dass sie regelmäßig untersucht werden sollten.“ Dies entspricht dem Vorgehen, dass der BVA seit Jahren empfiehlt: „Wir propagieren die konsequente Aufklärung unserer Patienten und das Angebot von Früherkennungsuntersuchungen bei Personen ab 40 Jahren“, sagt Prof. Dr. Bernd Bertram, der 1. Vorsitzende des BVA.

Das Glaukom ist eine meist schleichend verlaufende Erkrankung des Sehnervs. Nach und nach sterben die Nervenfasern ab. Ein zu hoher Augeninnendruck ist ein wichtiger Risikofaktor für diese Erkrankung. Das Glaukom verursacht in den allermeisten Fällen über Jahre hinweg keine Symptome. Die Patienten bemerken die zunächst am Rand des Gesichtsfelds auftretenden Ausfälle nicht. Wenn sie selbst wahrnehmen, dass mit den Augen etwas nicht stimmt, ist der größte Teil des Sehnervs bereits unwiederbringlich zerstört. Beim Glaukom-Check können Augenärzte die Krankheit jedoch erkennen, bevor gravierende Ausfälle entstehen. Rechtzeitig erkannt, lässt sich das Glaukom gut behandeln – dafür stehen je nach Schweregrad der Krankheit Augentropfen, Laserbehandlungen oder Augenoperationen zur Verfügung.

Der BVA folgert: „Mit seinen diffamierenden Äußerungen schürt der MDS Misstrauen zwischen Patienten und Ärzten, um nicht zugeben zu müssen, dass die GKV nicht die Kosten für alle medizinisch sinnvollen Leistungen übernimmt. Warum erstatten wohl einige gesetzliche Krankenkassen die Kosten der augenärztlichen Glaukom-Früherkennung im Rahmen ihrer freiwilligen Bonusprogramme?“

Die internationale Glaukom-Leitlinie steht hier zum Download bereit:
http://www.icoph.org/downloads/ICOGlaucomaGuidelines.pdf

Quelle:
Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA),
http://www.augeninfo.de

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