Aktuelle Rechtsprechung zur Kostenerstattung für die femtolaserassistierte Kataraktchirurgie
Seit seiner Einführung in die Kataraktchirurgie wird der Einsatz des Femtosekundenlasers hinsichtlich Effektivität und Ergebnisqualität untersucht und teils kontrovers diskutiert. Auch der Kostenaspekt spielt dabei eine Rolle: sowohl die Anschaffung als auch der Unterhalt sind mit Kosten verbunden, entsprechend sind auch die Behandlungskosten erhöht. In Bezug auf eine mögliche Kostenerstattung durch die PKV stellt sich die Frage, ob die femtolaserassistierte Kataraktchirurgie einen gesundheitlichen Mehrwert für den Patienten besitzt oder als so genannte Verlangensleistung nach § 1 Abs. 2 GOÄ zu bezeichnen ist und damit von den Kostenträgern als nicht erstattungsfähig eingestuft wird. RA Michael Zach (Mönchengladbach) erläutert die aktuelle Rechtsprechung, aus der sich ein einhelliger Standpunkt ableiten lässt.
Im Rahmen der Kataraktchirurgie emanzipiert sich der Einsatz des Femtosekundenlasers gegenüber dem händisch-chirurgischen Vorgehen. Die wissenschaftlichen Publikationen und gutachterlichen Stellungnahmen scheinen zumindest einem Fachfremden zu belegen, dass es unter medizinischen Gesichtspunkten vertretbar ist, die femtolaserassistierte Kataraktchirurgie anzuwenden.
Mehr dazu im AUGENSPIEGEL Januar 2017.